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"Schrebergarten 06
von oben"


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Service
Übersicht:
º Notrufe bei Vergiftungen
º Giftige Pflanzen - Vorsicht bei kleinen Kindern
º Unsere 06-Info-Mappe
º Diese Regeln sollten Sie kennen, bevor Sie bei uns Mitglied werden.
º Tipps und Hinweise für Gartenfreunde
º Schadensformulare zur FED-Versicherung
º Wichtige Informationen zur FED-Versicherung
º Was nach einem Laubeneinbruch beachtet werden muss
º Was kostet die FED-Versicherung?
º Was kostet ein Schrebergarten bei uns?
º Was bei einem Gartenwechsel (Kündigung und Gartenübernahme) beachtet werden muss
º Verbandseinheitliche Satzung
º Was beim Auf- und Abdrehen des Wassers beachtet werden muss
º Wasserschlauch im Sommer vom Wasserhahn abklemmen
º Ausleihen unseres Gartenpavillons
º Bodenuntersuchung durch die Landwirtschaftskammer NRW
º Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Gewächshauses
º Stauden, die Schnecken nicht schmecken

Notrufe bei Vergiftungen
Im Falle einer Vergiftung können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Giftnotrufzentrale für Nordrhein-Westfalen
Informationszentrale gegen Vergiftungen
Zentrum für Kinderheilkunde – Universitätsklinikum Bonn
Adenauerallee 119
53113 Bonn
Telefon 0228 19240
Internet: http://www.gizbonn.de

Im Notfall wählen Sie unbedingt eine der folgenden Telefonnummern:
112 – Rettungsdienste und Feuerwehr
110 – Polizei


Giftige Pflanzen - Vorsicht bei kleinen Kindern
Wenn ihr einen neuen Garten übernehmt, werdet ihr vielleicht nicht wissen, dass nicht alles, was im Garten blüht, so harmlos ist wie es aussieht. Gerade kleine Kinder neigen dazu, bunte Blumen oder Beeren in den Mund zu nehmen.

Die folgenden Pflanzen, die häufig in Gärten und Natur angetroffen werden, sind giftig:
Sehr stark giftig: Eibe, Eisenhut, Fingerhut, Goldregen, Seidelbast, Tollkirsche, Wunderbaum (Rizinus),
Sehr giftigChristroseEngelstrompete
Gefleckter Schierling, Herbstzeitlose, HundspetersilieMaiglöckchen, Pfaffenhütchen, Rittersporn, Robinie, Sadebaum, Stechapfel, Stechpalme (Ilex), WasserschierlingWurmfarne,
Giftig: Adonisröschen, Alpenveilchen, Aronstab
BesenginsterBlauregen (Glyzinie oder Wisteria), Kaiserkrone, Bunte Kronwicke, Jakobs-Greiskraut (Jakobs-Kreuzkraut), Kirschlorbeer, Kornrade, Lupine, Oleander, Rhododendron, Riesenbärenklau (Herkulesstaude), Schlafmohn, Schneeball, Thuja, Wandelröschen, Wasserfenchel, Wolfsmilch (kreuzblättrige)
Schwach giftig
: Buchsbaum, Efeu,
Gartenwicke, Goldlack, HahnenfußHyazinthe, Iris, Kermesbeere, Tränendes Herz, Weihnachtsstern,

Ungiftig sind dagegen: Feuerdorn, Flammendes Käthchen, Fuchsie, Gloxinie, Grünlilie, Hagebutte, HibiskusHundsrose, Kornelkirsche, Sanddorn, SchleheUsambaraveilchen

Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Liste unvollständig ist. Zu beachten ist auch, dass die Giftigkeit nicht nur von der Menge des Giftstoffes, sondern auch von der Konstitution abhängig ist. So können auch als schwach giftig eingestufte Pflanzen z. B. bei Kindern zu schweren Vergiftungen führen. Ebenso ist zu beachten, dass z. B. die grünen Knollen und alle oberirdischen Pflanzenteile der Kartoffel sowie grüne Tomaten und alle grünen Pflanzenteile der Tomate als sehr giftig eingestuft werden sowie bitter schmeckende Zucchini giftige Stoffe enthalten. Selbst die Beeren des Holunders, die Gartenbohne und Feuerbohne enthalten giftige Inhaltsstoffe, wenn sie roh verzehrt werden.

Umfangreiche Datenbank für Giftpflanzen (Blütenpflanzen) (Botanikus)

Ausführliche Informationen über giftige Pflanzen findet ihr auf unserer Internetseite unter dem Menü Downloads
Giftige Pflanzen (Kostenloser Ratgeber der Fa. Garten-Schlüter)


Unsere 06-Info-Mappe
Neue Gartenpächter erhalten bei Gartenübernahme eine Mappe zum naturgemäßen und umweltgerechten Gärtnern. Unter anderem enthält diese Mappe wichtige Informationen für neue Gartenfreunde, einen Lageplan der Gartenanlage, Tipps zum Rosenschnitt und zur Rosenpflege sowie 32 Infoblätter Naturgarten der Natur- und Umweltschutz Akademie NRW.
 

Diese Regeln sollten Sie kennen, bevor Sie bei uns Mitglied werden.
Der Vorstand des Vereins ist bemüht, das Zusammenleben untereinander so angenehm wie möglich zu gestalten. Bei so einer großen Gemeinschaft kommt man ohne Regeln trotzdem nicht aus. Zu den Regeln gehören zum Beispiel die Ableistung von Gemeinschaftsstunden und Einhaltung von Ruhezeiten. Die oberste Regel für jeden Gartenfreund sollte aber die gegenseitige Rücksichtnahme sein.

Gemeinschaftsstunden
Neu ab 2023: Wegen der extrem geringen Teilnahme an der Mitgliederversammlung 2022 hat der Vorstand beschlossen, die Anzahl der Gemeinschaftsstunden um 2 Stunden auf 22 Stunden ab dem kommenden Jahr zu erhöhen. Gleichzeitig werden jedem Gartenpächter (pro Garten), der an der Mitgliederversammlung teilnimmt, 2 Stunden angerechnet. 

Die Stunden werden ab Februar bis Ende September (je nach Witterung) ca. alle 3 Wochen am Samstag angeboten (von 9 bis 13 Uhr). Treffpunkt ist immer kurz vor 9 Uhr am Geräteschuppen am Florianweg zwischen den Gärten Nr. 44 und 45. Bringt bitte eure Arbeitskarte und Arbeitswerkzeug wie Schubkarre, Spaten, Grabegabel, Rosenschere usw. gleich zum Treffpunkt mit. Beachtet dazu bitte die Aushänge oder informiert euch im Internet.

Die Stunden sollten möglichst gleichmäßig über das Jahr verteilt werden, damit die Pflege der Gartenbeete gewährleistet ist. Aus diesem Grund haben Gartenfreunde keinen Anspruch darauf, dass mehrere Mitglieder aus einem Garten an einem Samstag-Termin teilnehmen können.

Neu ab 2021: Da
im Frühjahr die Pflege der Gemeinschaftsbeete in den letzten Jahren mangels Beteiligung nur unzureichend erledigt werden konnte, hat der Vorstand einstimmig beschlossen, dass Gartenfreunde mindestens 12 der 22 Stunden vor dem 1. Juni leisten müssen.

Wenn ihr zu den Samstag-Terminen regelmäßig verhindert seid, könnt ihr Gemeinschaftsarbeit auch in der Form erbringen, indem ihr z. B. eine bestimmte Aufgabe übernehmt (Pflege eines Gemeinschaftsbeetes über das Jahr, Abfall in der Gartenanlage aufsammeln, Laub im Herbst von den Wegen fegen, Rasen mähen u. a.). Es werden auch regelmäßig auf unserer Homepage Gemeinschaftsarbeiten angeboten, die nach Absprache bei freier Zeiteinteilung erledigt werden können. Ein regelmäßiger Blick auf unsere Homepage lohnt sich.

Wenn ihr aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht in der Lage seid, Gemeinschaftsstunden zu leisten, können diese durch Verwandte, z. B. erwachsene Kinder, verrichtet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Person selber Mitglied des Vereins ist und eine Unfallversicherung (derzeit 6 € pro Jahr) abgeschlossen hat.

Neu ab 2025: Wenn ihr Gemeinschaftsstunden nicht im vollen Umfang geleistet habt, werden euch für jede nicht geleistete Stunde 40 Euro mit der Jahresrechnung in Rechnung gestellt.

Vorbeet und Weg vor dem Garten
Jeder Gartenbesitzer muss - ohne Anrechnung von Gemeinschaftsstunden - sein Vorbeet regelmäßig säubern, das heißt zum Beispiel von Unkraut befreien, Rosen schneiden usw. Gepflegt werden muss auch der Weg vor dem Vorbeet.

Das Schneiden von größeren Sträuchern gehört allerdings nicht dazu, da dies in Gemeinschaftsarbeit geleistet wird.

Sollte euer Garten mehr als ein Gemeinschaftsbeet haben, z. B. weil es ein seitliches oder rückwärtiges Beet hat, so müsst ihr nur ein Vorbeet säubern. Die weiteren Beete werden entweder in Gemeinschaftsarbeit gepflegt oder ihr bekommt für diese Pflege Gemeinschaftsstunden gutgeschrieben. Bei Unklarheiten wendet euch bitte an den Vorstand (siehe Kontakt).

Bitte denkt daran, die Pflanzen in eurem Vorbeet im Sommer bei großer Trockenheit zu wässern.

Abgabe der Arbeitskarten und Ablesen der Wasseruhr
Die geleisteten Gemeinschaftsstunden werden auf so genannten Arbeitskarten notiert, sodass ihr jederzeit eine Übersicht habt. Die Karte müsst ihr zum Ende des Jahres (Ende Oktober/November) an einem Wochenende in der Vereinslaube (Garten 97) oder im Vereinshaus abgeben. Dort können dann auch eventuelle Differenzen geklärt werden. Lest vorher den Stand eurer Wasseruhr ab und notiert ihn auf eurer Arbeitskarte. Wenn ihr die Arbeitskarte abgebt, erhaltet ihr dort gleich die neue Karte fürs nächste Jahr. Beachtet auch dazu bitte die Aushänge oder informiert euch im Internet.

Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW grundsätzlich nicht zulässig und wird mit einer Geldbuße bestraft. Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt. Besser ist es, Grün- und Gartenabfälle z. B. durch Kompostierung zu verwerten.

Offenes Lagerfeuer und Feuerkörbe
Ein offenes Lagerfeuer und der Betrieb von Grillgeräten und Feuerkörben sind erlaubt, sofern keine unzulässige Materialien (feuchtes Holz, Laub, Grünabfälle usw.) eingesetzt werden. Dabei dürfen die Nachbarn weder belästigt noch gefährdet werden.

Befahren der Gartenanlage
Das Befahren der Gartenanlage mit Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur in besonderen Fällen (z. B. zum Transport von Behinderten oder für schwere Lasten) ist mit vorheriger Genehmigung eines Vorstandsmitgliedes das Befahren im Schritttempo erlaubt.

Ruhezeiten
Bitte haltet die Ruhezeiten in der Anlage ein. Ruhezeiten gelten:
• montags bis samstags von 20 bis 7 Uhr
• sonn- und feiertags ganztätig
• vom 1. April bis zum 30. September auch mittags von 13 bis 15 Uhr

Es dürfen zu diesen Zeiten keine Rasenmäher, Häcksler, Heckenscheren, Sägen, Bohrer usw. benutzt werden.

In der Zeit vom 1. April bis 30. September gilt am Samstag von 15 bis 20 Uhr die folgende Regelung:
Lärmrelevante Geräte wie zum Beispiel benzinbetriebene Heckenscheren und Rasenmäher sowie Laubbläser, Schleifgeräte und Sägen dürfen in Ergänzung zu den bisherigen Ruhezeiten nicht mehr betrieben werden.

Die Kinderspielplätze dürfen selbstverständlich zu jeder Zeit genutzt werden.

Hecken- und Strauchschnitt von März bis September nur eingeschränkt gestattet
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Sträucher und Hecken in unseren Gärten nicht stark zurückgeschnitten, auf Stock gesetzt oder gar gerodet werden. Diese Arbeiten sind aus Gründen des Vogelschutzes erst wieder ab Oktober erlaubt.

Geregelt wird dies durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Paragraf 39 Absatz 1: "Es ist verboten, ... wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ... Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören." und Absatz 5(2): "Es ist verboten, ... Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen".

Der letzte Satz bedeutet, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig sind. Sie müssen sich jedoch auf den Umfang des Zuwachses einer Vegetationsperiode beschränken. Aber auch hier sind die naturschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Daher sollen notwendige Schnitte an Hecken oder Sträuchern in Grünanlagen so zurückhaltend vorgenommen werden, dass z. B. das Brutgeschäft der Vögel weder beeinträchtigt noch verhindert wird.

Verstöße gegen § 39 BNatSchG können mit Geldbußen bis zu 10.000 € geahndet werden.

Kompost
Die geeigneten Gartenabfälle sind zu kompostieren. Um aus ökologischen Gründen einerseits die kleingärtnerische Nutzung zu forcieren, und andererseits die Verwendung von mineralischen Dünger zu vermeiden, sind in jeder Gartenparzelle mindestens 2 Komposter mit mindestens je 0,6 Kubikmeter aufzustellen und zu nutzen.

Auf den Kompost könnt ihr fast alles Organische packen, was im Garten anfällt. Dazu gehören: Abgeschnittene und verblühte Blätter und Blüten, klein gehäckselte Äste, Rasenschnitt, Unkräuter ohne Samenstand, Kaffeeprütt (in Maßen) usw.
Allerdings gehören die folgenden Dinge nicht in einen Kompost: Essenreste (auf keinen Fall Fleisch, weil dies Ratten anzieht), Problemunkräuter (wie Ackerwinde, Quecke und Giersch, die sich als Wurzelunkräuter im Kompost weiter verbreiten) sowie bereits blühende Unkräuter (wie Springkraut) und kranke Pflanzenteile (z. B. mit der Monilia-Spitzendürre befallene Kirschzweige).

Sehr nützliche und ausführliche Informationen zum Thema Kompost findet ihr auf dem Blatt Nr. 5 der NUA (Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW) und in der Kompostfibel des Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kompostfibel).

Regenwassergewinnung
Nach §3, Abs. 1 der Gartenordnung ist Leitungswasser grundsätzlich sparsam zu verbrauchen. Um die Regenwassergewinnung aus ökologischen Gründen zu forcieren, sind in jeder Gartenparzelle sind Wassertonnen oder Wassercontainer mit mindestens 600 Liter Volumen aufzustellen und zu nutzen.

Gartenteich
Wenn ihr in eurem Garten einen Gartenteich habt, beachtet bitte, dass kleine Kinder in einem Teich ertrinken können. Auch wenn ihr selber keine Kinder habt, so müsst ihr Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Der beste Schutz ist sicherlich eine Abdeckung des Teichs, z. B. mit einer Stahlbetonmatte. Auf jeden Fall müsst ihr zusätzlich das Gartentor bei Abwesenheit immer abschließen.

Denkt daran, dass evtl. Kinder euren Garten betreten, um z. B. einen verloren gegangenen Ball wieder zu holen.

Feuchtbiotope und Gartenteiche dürfen laut Satzung maximal eine Wasseroberfläche von 10 Quadratmeter haben. Zur Abdichtung dürfen nur Folien, natürliche Mineralien oder vorgefertigte Elemente benutzt werden. Der Einsatz von Beton ist untersagt.

Planschbecken
Neu seit 2021: Es dürfen Kinderplanschbecken mit einem Fassungsvermögen von maximal 3 Kubikmeter und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm aufgestellt werden
; dies entspricht einem Innendurchmesser von 2,50 m.

Große Swimmingpools oder Whirlpools sind nicht erlaubt.
Zusatzeinrichtungen wie Heizstäbe, Anschlüsse für Pumpen, Filter, Chlor oder andere chemische Produkte sind ebenfalls nicht gestattet.

Ein so gefährliches Gift wie Chlor wollen wir nicht in unseren biologischen und naturnahen Gärten haben. Chlor schädigt nicht nur den Rasen und den Boden, sondern gefährdet auch das Grundwasser und tötet die Lebewesen im Boden. 

Wirtschaftliche Nutzung des Gartens
Nach unserer Satzung und dem Bundeskleingartengesetz soll ein Kleingarten in 3 Drittel aufgeteilt werden:
- Gartenerzeugnisse
- Zierpflanzen und Gräser sowie
- bauliche Anlagen und sonstige Einrichtungen (Laube, Terrasse, Rankgerüste, Sitzplätze, Biotop, Wege, Zäune, Sandkasten, Schaukel, Bienenstand, gestalterische Elemente)

Mindestens 1/3 der Gartenfläche ist also kleingärtnerisch zu nutzen. Wie viel Quadratmeter ihr dabei zur "kleingärtnerischen Nutzung" verwendet, misst der Vorstand nicht nach - zunächst so viel: Ihr werdet vom Geschmack der selbst geernteten Kartoffeln, Tomaten, Radieschen, Erbsen, Erdbeeren usw. begeistert sein. Auch wenn ihr selber keine eigene Erfahrung habt, möchten wir euch doch ermutigen, es selber zu probieren.
 
Unsere Fachberaterin steht euch mit Rat und Tat zur Seite.
 
Gewächshäuser
Gewächshäuser sind in Dortmunder Schrebergärten erlaubt. Jedoch müssen dabei die Maximalabmessungen beachtet werden. Ausführliche Informationen findet ihr in unserer Gartenordnung. Jeder Gartenpächter, der ein Gewächshaus aufstellen möchte, muss einen Antrag stellen und diesen vom Vereinsvorstand genehmigen lassen. Den Antrag gibt es beim Vorstand oder im Internet unter www.schrebergarten.de im Menü Downloads.

Trampoline
Trampoline dürfen durch unseren Gartenverein nicht genehmigt werden, da es sich um bauliche Anlagen handelt.

Anbauten und Überdachungen
Hier hat der Verein wenig bis keinen Spielraum: Nichtgenehmigte Anbauten und Überdachungen jeglicher Art sind laut Satzung untersagt. Das Bundeskleingartengesetz sagt eindeutig aus, dass eine Laube höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz haben darf.

Wenn ihr einen Anbau oder eine Überdachung plant, weil z. B. die Laube kleiner als 24 Quadratmeter ist, sprecht vorher mit dem Vorstand. Er wird euch beraten und die rechtliche Sachlage klären. Stellt ggf. dann einen schriftlichen Antrag. Vor Baubeginn benötigt ihr eine schriftliche Genehmigung durch den Vorstand.

Gerätehäuser
Gerätehäuser dürfen durch unseren Gartenverein nicht gestattet werden, da es sich um bauliche Anlagen handelt. Spätestens bei der Gartenabgabe müssen nicht erlaubte bauliche Anlagen auf Kosten des Pächters entfernt werden.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Wir möchten unser Gemüse, Obst und alles andere, das wir anbauen, selber essen. Deswegen sollten wir alle mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgsam und umweltbewusst umgehen.

Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel wie Glyphosat, Permaclean, Vorox und Finalsan) sind laut Satzung verboten und dürfen in unserem Garten nicht angewandt werden. Ebenso ist laut Satzung die Anwendung von Insektiziden (Pflanzenschutzmittel gegen Insekten) und Fungiziden (Pflanzenschutzmittel gegen Pilze) nur in Ausnahmefällen zulässig.

Erkundigt euch bei unserer Gartenfachberaterin nach umweltfreundlicheren Alternativen wie Benutzung von Unkrautvlies, Anpflanzen von unkrauthemmenden Pflanzen (z. B. Bodendecker), Einsatz von Nützlingen und mechanischen Hilfsmitteln oder Anwendung von Gasbrennern. Häufig reicht es schon, aufkommendes Unkraut zeitig zu jäten, damit es nicht weiter aussamt.

In unserer Gartenanlage werden bereits seit mehreren Jahren keine Rosen mehr in den Gemeinschaftsbeeten gespritzt. Gegen Krankheiten anfällige Rosen haben wir gegen andere blühende Pflanzen ersetzt.

Torf
Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima- und Artenschutz ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen Substraten gemäß Gartenordnung verboten.

Anpflanzung von nicht-typischen Gehölzen
Wir möchten euch so wenig Vorschriften wie möglich machen. Bitte bedenkt aber, dass in einem Kleingarten nicht jede Pflanze sinnvoll ist. Dazu 3 Beispiele:
  • Pflanzt lieber Obstgehölze, die speziell für den Kleingarten gezüchtet worden sind, anstelle von Hochstämmen, die viel zu hoch wachsen.
  • Thujen (Lebensbäume) werden gerne als schnell wachsende Heckenpflanze genutzt. Eigentlich haben sie aber in einem Kleingarten nichts zu suchen, da es geeignetere Heckenpflanzen wie Hainbuche, Liguster usw. gibt. Lebensbäume sind ökologisch ziemlich wertlos und gehören auf Friedhöfe, nicht aber in blühende Gärten. Der Schrebergartenverein verlangt von euch nicht, Thujen, die ihr gesetzt habt, zu entfernen. Allerdings empfehlen wir euch dies, da ihr euch mit der frühzeitigen Entfernung selber einen Gefallen tut. Wenn ihr später mal den Garten abgebt, müsst ihr allerdings alle Thujen ausgraben und entfernen.
  • Wacholder sind in unserer Anlage nicht erlaubt, da die bekannte Pilzkrankheit Birnengitterrost sie im Winter als Wirtspflanze benutzt und im Frühjahr Birnbäume befällt. Der Gartenverein bittet daher darum, alle Wacholderpflanzen zu entfernen.


Tipps und Hinweise für Gartenfreunde
Winterfester Garten
Nicht-winterharte Pflanzen und Blumen solltet ihr im Spätherbst schützen, indem ihr sie entweder mit Stroh oder Ästen umhüllt, ausgrabt (z. B. Dahlien) und in die Laube oder nach Hause bringt.

Je nach Witterung wird Anfang bis Ende November das Wasser in der Anlage ab- und im Frühjahr (März/April) wieder aufgedreht. Die genauen Termine werden per Aushang und im Internet (http://www.schrebergarten06.de) bekannt gegeben.

Im Winter müsst ihr, nachdem das Wasser in der Anlage abgedreht worden ist, alle Wasserhähne in eurem Garten aufdrehen, damit die Wasserleitungen leer laufen und somit bei Frost nicht platzen können. Die Wasseruhren brauchen nicht mehr ausgebaut zu werden. Vergesst auch nicht die Siphons abzuschrauben und zu säubern sowie Wassertonnen und Eimer zu leeren und auf den Kopf zu stellen, damit sich kein Regenwasser dort sammeln kann. Erkundigt euch ggf. bei eurem Vorbesitzer, was genau zu tun ist.

Wichtig: Da das Wasser bei den neuen Wasseruhren nicht mehr rückwärts laufen darf, muss unbedingt hinter der Wasseruhr (in Richtung der Laube) ein Entlüftungsventil eingebaut sein, damit die Wasserleitung leer laufen kann.

Im Frühjahr müsst ihr unbedingt den aufgedrehten Haupthahn wieder schließen und die abmontierten Teile (z. B. Wasseruhr, Siphons) wieder einbauen, bevor das Wasser in der Anlage aufgedreht wird. Wenn ihr den Haupthahn öffnen wollt, dürfen die Hähne der Endverbraucherstellen nicht zugedreht sein (stellt ggf. Auffangbehälter unter die Hähne), da die Leitungen aufgrund des plötzlichen hohen Wasserdrucks sonst leicht platzen können. Erst wenn ihr den Haupthahn ganz geöffnet habt, könnt ihr die Hähne der Endverbraucherstellen wieder schließen.

Tausch von Blumen, Sträuchern und Gemüse
Kauft nicht alle Pflanzen teuer ein. Viele Nachbarn verschenken gerne Blumen, Sträucher, Gemüse und andere Dinge. Im Frühjahr wird häufig etwas abgegeben, wenn es im Frühbeet aufgezogen worden ist und „unglücklicherweise alle 200 Kohlrabi etwas geworden sind“. Im Herbst werden zu große Pflanzenteile abgestochen, die der Nachbar gerne wieder einpflanzt.

Whatsapp-Gruppe
Im März 2016 haben wir unsere Whatsapp-Gruppe Schrebergarten06 gegründet. Derzeit sind wir über 120 Mitglieder in dieser Gruppe.

Ziel dieser Gruppe ist nicht nur, Termine für Gemeinschaftsstunden, Feiern u. a. bekannt zu geben, sondern auch die Kommunikation unter den Gartenfreunden zu verbessern. Dies ist auf eindrucksvolle Art gelungen.

Besonders beliebt ist diese Gruppe, weil hier schnell und unkonventionell alle möglichen Dinge, die ein Gärtner bzw. eine Gärtnerin gut gebrauchen kann, - überwiegend kostenlos - angeboten oder erfragt werden. Zuletzt waren dies Rasenmäher, Dahlien, Pflastersteine, Kürbispflanzen, Kinderstühle - und natürlich jede Menge Pflanzen.

Auch bei Laubeneinbrüchen, Wasserrohrbrüchen und anderen wichtigen Ereignissen hat sich diese beliebte App bewährt.

Wer Mitglied dieser Gruppe werden möchte, kann eine entsprechende Nachricht an 0177 1677991 senden.

Mitgliederliste
Der Vorstand verwaltet eine interne Mitgliederliste mit Kontaktdaten der Pächter, damit Gartenfreunde im Notfall (bei Einbrüchen, Vandalismus, Wasserschäden, Sturmschäden usw.) mit euch Kontakt aufnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Liste wird nur intern verteilt.

Zur Absicherung benötigt der Vorstand aus Datenschutzgründen von euch eine Einwilligungserklärung, wenn eure Kontaktdaten auf dieser Liste stehen sollen.

Gartenfeste
Der Verein richtet regelmäßig kleinere Feiern, viele speziell für Kinder, aus. Hier sind zu nennen: das Ostereier-Suchen, das St. Martin-Fest, die Nikolausfeier oder die Glühweinfete, das "Angrillen", das Suppenfest, das Kartoffelfest und das Kuchenfest. Auch hier halten wir euch über die Aushängekästen und das Internet auf dem Laufenden.

Eure Teilnahme an Gartenfesten und am Vereinsleben ist sehr erwünscht.

Versicherungsschutz bei Einbruch und Vandalismus
Achtet bei Übernahme eines Gartens auf ausreichenden Versicherungsschutz für das Gebäude und Inventar. Laut Mitgliederbeschluss beträgt ab 01. Januar 2015 die Mindestversicherungssumme für das Gebäude 20.000 Euro. Wendet euch am besten an die Fachberaterin Hanne Blomberg-Winden, Garten 113, Tel. 0231 572123, mobil 0178 9726695, E-Mail hanne@winden-online.de. Sie berät euch gerne und objektiv.

Falls in eurer Laube eingebrochen worden ist, informiert als erstes die Polizei (Polizeiwache Innenstadt, Ruhrallee 1 - 3, 44139 Dortmund, Tel.: 0231 132-0 oder 132-1321). In der Regel schickt die Polizei eine Streife vorbei und nimmt die Anzeige auf. Erstattet immer eine Anzeige, weil die Versicherung dies verlangt. Informiert auch den Vorstand, möglichst die Fachberaterin Hanne Blomberg-Winden (Kontaktdaten siehe zuvor). Sie werden euch ein Schadensformular aushändigen, das ihr ausgefüllt zurückgeben müsst. Schadensformulare liegen ebenfalls im Vereinshaus aus und können im Internet unter http://www.schrebergarten06.de/service.html heruntergeladen werden. Dort stehen auch detaillierte Angaben, was nach einem Laubeneinbruch beachtet werden muss.

Achtet nach einem Einbruch auf die Sicherung der Laube (evtl. Notverglasung der eingeschlagenen Scheibe) und der nicht entwendeten Gegenstände.

Schaut bitte auch nach, ob bei euren Nachbarn eingebrochen worden ist und informiert diese gegebenenfalls.

Aushängekästen
In unserer Gartenanlage gibt es 5 Aushängekästen (neben dem Vereinshaus, südlicher Eingang der Anlage I, am Eingang Tewaagstr./Ecke Kohlgartenstraße, neben der U-Bahn-Station und zwischen dem Parkplatz an der Märkischen Str. und dem unteren Spielplatz). Bitte lest regelmäßig die Aushänge. Mitteilungen, die dort ausgehängt werden, gelten rechtlich als bekannt gegeben.

Lageplan
Einen Lageplan mit allen Wegenamen und Gartennummern findet ihr in den Aushängekästen in der Gartenanlage und im Internet.

Fachberatung
Einmal im Monat (meistens am 2. Freitag im Monat um 18 Uhr) findet beim Stadtverband Dortmunder Gartenvereine in der Akazienstr. 11 in Wambel eine Fachberatung zu verschiedenen Themen statt. Im März und im Sommer werden die richtigen Techniken beim Obstbaumschnitt gezeigt und erklärt. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Gartenfreunde sind herzlich willkommen. Termine findet ihr auf unserer Homepage http://www.schrebergarten06.de.

Lehrgänge des Landesverbandes
Für Gartenanfänger könnt ihr beim Landesverband in Lünen einen kostenlosen Schnupperkurs belegen, um gartenfit zu werden. Die Anmeldung erfolgt über den Vorstand.

Datenschutz
Beim Aufnahmeantrag müssen die Daten Vor- und Nachname, Familienstand, Adresse und Geburtsdatum mitgeteilt werden. Ohne diese Angaben ist eine Mitgliedschaft nicht möglich. Aber auch die freiwilligen Angaben (geboren in, Nationalität, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Beruf und Angaben zu minderjährigen Kindern) sind für den Verein sehr nützlich. Ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse können wir euch z. B. nicht im Notfall erreichen und über besondere Veranstaltungen und Ereignisse informieren. Die Angabe einer Nationalität ist eigentlich nur für unsere Statistik (ca. 1/4 aller Gartenfreunde hat ausländische Wurzeln). Die Angabe des Berufes hilft uns z. B. bei handwerklichen Arbeiten (Wasserwart, Elektriker usw.). Angaben zu euren Kindern versetzen den Vorstand in die Lage, euch gezielt zu Kinderfesten einzuladen.

Über die umfangreichen Datenschutzinformationen informieren wir durch ein mehrseitiges Dokument.

Zusammen mit dem Aufnahmeantrag bitten wir euch um 2 bzw. 3 freiwillige Einwilligungserklärungen, die unsere Vereinsarbeit erleichtern:
Ohne die 1. Einwilligungserklärung werden wir euch bei einem Notfall nicht informieren (dürfen). Ohne die 2. bzw. 3. Erklärung würde unsere Informationsarbeit erheblich erschwert: Unsere Gärten sind auch deswegen so beliebt, weil wir über unser Vereinsleben auf unserer Internetseite und in der Presse aktuell und ausführlich informieren.

Vorstandsmitglieder, Elektrowarte, Wasserwarte und Spielplatzwarte werden vom Gartenverein verpflichtet, bei sämtlichen personenbezogenen Daten von Mitgliedern die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Außerdem wird auch bei diesen Gartenfreunden eine Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in den Aushangkästen und auf der Internetseite, um die Kontaktaufnahme mit Mitgliedern, Interessenten und Gartenfreunden zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Empfehlenswerte Literatur
Mein Hobby der Garten von Martin Stangl (gebundene Ausgabe 9,95 €, broschiert 4,50 €)
Der Biogarten von Marie-Luise Kreuter (gebundene Ausgabe 29,90 €)
1x1 des Obstbaumschnitts von Rolf Heinzelmann und Manfred Nuber (5,90 €)

Adressänderung
Bitte teilt dem Verein mit, wenn sich eure Anschrift ändert. Auch die Änderung eurer Telefon- und Mobilnummer ist wichtig, damit wir euch im Notfall erreichen können.


Schadensformulare zur FED-Versicherung
Schadensformulare zur FED-Versicherung (Feuer-Einbruch-Diebstahl) finden Sie unter diesem Link: Sach-Schadenanzeige für Kleingärtner
... und bei unserer Vereinswirtin im Vereinsheim sowie beim Vereinsvorstand.


Wichtige Informationen zur FED-Versicherung
Die folgenden Informationen wurden uns von unserem Gartenfreund Günter Mohr (Bezirksvertreter West) zur Verfügung gestellt: Download für diese Informationen


Was nach einem Laubeneinbruch beachtet werden muss
  • Verständigt nach dem Feststellen des Einbruches sofort die Polizei (Tel. 0231 132-0) und den Verein über Hanne Winden-Blomberg (Garten 113 - mobil 0178 9726695, E-Mail hanne@blomberg-winden.de).
  • Leider kommt die Polizei nicht bei jedem Einbruch zum Tatort. Trotzdem muss unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
  • Beachtet, dass die Laube gesichert werden muss, z. B. durch eine Notverglasung.
  • Schaut bitte auch bei euren Nachbarn nach, ob dort auch eingebrochen worden ist und informiert bitte diese (oder den Vorstand).
  • Das Schadensformular könnt ihr bei Hanne Winden-Blomberg (Garten 113) abholen. Alternativ kann das Formular auch im Internet heruntergeladen werden.
  • Von der zuständigen Polizei-Dienststelle muss die so genannte Tagebuch-Nr. besorgt werden. Diese erhaltet ihr in der Regel 1 oder 2 Tage nach der Anzeige (Tel. 0231 132-0).
  • Gebt die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Schadensmeldung (bitte auch die Hausratversicherung und Bankverbindung angeben) zusammen mit den Originalrechnungen für Wiederbeschaffung oder Reparatur beim Verein ab. Dieser leitet es über den Stadtverband zur Versicherung.
  • Tipp: Wenn ihr die Reparatur selber ausführt, gibt es dafür eine Aufwandsentschädigung von zurzeit 15 Euro pro Stunde.
Nützliche Firmenkontakte für den Notfall:
(mit diesen örtlichen Firmen haben Gartenfreunde schon gute Erfahrungen gemacht)
Schlossereien
Schlüsseldienste
Notverglasungen

Warnung vor dubiosen Schlüsseldienst- und Notverglasungsfirmen


Was kostet die FED-Versicherung?
Die Kosten für die FED-Versicherung (Feuer-Einbruch-Diebstahl) sind abhängig von der Höhe der Versicherungssummen für die Lauben- und Inventarversicherung. 

Die Mindestversicherungssummen betragen für die Laube 20.000 € und für das Inventar 2.000 €, dafür beträgt die jährliche Prämie 55 €.

Eine Höherversicherung um je 1.000 € für die Laube kostet 2,00 € und für das Inventar 8,00 € mehr. 

Empfehlenswert sind Versicherungssummen in Höhe von 30.000 € für die Laube und mindestens 4.000 € für das Inventar; dafür beträgt die jährliche Prämie 91 €.

Die Höchstversicherungssummen betragen 30.000 € für die Laube und 10.000 € für das Inventar; dafür beträgt die jährliche Prämie 139 €.

Mithilfe dieser Exceltabelle können die Kosten für die FED-Versicherung ausgerechnet werden.

Einen Laubeninhaltsrechner des KVD (Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH) können Sie hier herunterladen.


Was kostet ein Schrebergarten bei uns?
Ein Schrebergarten wird vom Gartenmitglied gepachtet. Dazu muss der neue Pächter zunächst dem Vorpächter eine angemessene Entschädigung für die Laube sowie die Bäume, Sträucher und Blumen des Gartens entrichten. Dieser Betrag wird von einem neutralen Wertermittler des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine festgelegt.

Einmalige Kosten bei Gartenübernahme

Die Kosten für die Laube

Dabei spielt das Alter der Laube eine Rolle. Als Richtlinie gilt: Eine neue Laube ist ungefähr 5.000 € wert. Pro Jahr verliert die Laube einen Wert von 2 % des Neuwertes. Ist also eine Laube 25 Jahre alt, werden 50 % vom Neuwert abgezogen, sodass die Laube dann noch einen Wert von 2.500 € hat. Die neuesten Lauben in unserer Gartenanlage sind Mitte der 80-iger Jahre gebaut worden, sind somit ungefähr 30 Jahre alt und kosten ca. 2.000 €. Ältere Laube kosten weinger.

Einmalige Gebühren

Neue Pächter bezahlen einmalig 30 € Aufnahmegebühr und 100 € als Anteil für unser Vereinsheim.

Die Kosten für Pflanzen

Der Wertermittler zählt alle Bäume, Sträucher und Blumen zusammen. Für jede Pflanze gibt es einen festgelegten Höchstbetrag.

Die Gesamtkosten für einen "gebrauchten" Garten liegen in unserer Anlage meistens zwischen 1.500 und 3.500 €. Es ist aber auch schon mal vorgekommen, dass für eine sehr alte Laube mit wenigen Pflanzen nur knapp über 500 € gezahlt werden musste.

Jährliche Kosten

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr für den Pächter 30 € und für Angehörige (Ehepartner, Partner usw.) 12 €. Zusätzlich wird eine Umlage für Kinderfeste von 1,55 € pro Mitglied erhoben. Hinzu kommen Beiträge für den Stadt- und Landesverband von derzeit 19 € und 21,50 € (pro Mitglied bzw. 2 € für den Partner).

Die Pacht beträgt 0,30 € (ab 2025: 0,44 €) pro Jahr und Quadratmeter. Bei einem 400 m² großen Garten entspricht das 120 €
(ab 2025: 176 €). Dazu kommen noch eine Umlage für Pacht und Wasserleitung von 7,95 €.

Sowohl Wasser (seit Oktober 2021) als auch Strom (seit Januar 2023) ist extrem teuer geworden. Für Strom müssen derzeit 0,81 € 
(ab 2025: nur noch 0,32 €) pro kWh und für Wasser 1,26 € pro m³ entrichtet werden. Dazu kommen noch Grundgebühren und Umlagen für allgemeinen Strom- und Wasserverbrauch bzw. -schwund. Als Richtlinie können Sie, je nach Verbrauch, mit jährlich 100 bis 200 € für Strom und Wasser rechnen. Dazu kommen noch eine Umlage für Gemeinstrom bzw. Gemeinwasser und Strom- und Wasserverluste in Höhe von ca. 25 bis 30 € pro Garten. Für eine geeichte Wasseruhr samt Einbau und Wartung berechnet der Verein jährlich 8,00 €.

Die Versicherung für die Laube und das Inventar kostet mindestens 60 € pro Jahr. Die Versicherungssummen betragen dabei für die Laube 20.000 € und für das Inventar 2.000 €.
Eine Höherversicherung um je 1.000 € für die Laube kostet 2,00 € und für das Inventar 8,00 € mehr. Empfehlenswert sind Versicherungssummen in Höhe von 30.000 € für die Laube und mindestens 4.000 € für das Inventar. Diese Versicherungssummen würden 96 € Beitrag pro Jahr kosten.

Die jährlichen Kosten summieren sich meistens auf 360 bis 600 € pro Jahr bzw. 30 bis 50 € pro Monat.

Dann kommen natürlich noch die Kosten für die Bewirtschaftung des Gartens dazu. Dies lässt sich aber nicht beziffern, da die Kosten höchst unterschiedlich sind. Hierbei gilt: In unserer Gemeinschaft ist es üblich zu teilen. Sie brauchen also häufig keine Stauden zu kaufen, weil vielen Gärtner die Pflanzen zu groß geworden sind und ein Teil abgestochen werden muss. Diese Pflanzenteile können Sie dann in Ihren Garten einpflanzen.

Vermeidbare Kosten

In unserem Verein müssen Gartenpächter 20 Gemeinschaftsstunden pro Jahr leisten. Diese Arbeiten werden von April bis September ca. alle 3 Wochen an einem Samstagvormittag und unregelmäßig im Winterhalbjahr angeboten. Außerdem werden regelmäßig Arbeiten, die plötzlich dringend sind oder bei den letzten Gemeinschaftsterminen nicht erledigt werden konnten, im Internet angeboten.

Seit einigen Jahren bieten wir erfolgreich die Möglichkeit an, dass Gartenfreunde ein kleines Stück der Gemeinschaftsbeete "in Dauerpflege" anstelle der samstägigen Gemeinschaftsstunden übernehmen. Knapp die Hälfte aller Mitglieder macht von diesem zusätzlichen Angebot Gebrauch.

Wer die 22 Gemeinschaftsstunden nicht leisten will, muss teuer dafür zahlen; nämlich 30 € für jede nicht geleistete Stunde.

So berechnen Sie die Kosten selber

Eine Excel-Tabelle, die die Kosten für einen Schrebergarten berechnet, finden Sie hier.


Was bei einem Gartenwechsel (Kündigung und Gartenübernahme) beachtet werden muss
Kündigung
Wenn ein Gartenpächter seinen Garten aufgeben möchte, muss er die Zuweisung und ggf. die Mitgliedschaft im Gartenverein formlos aber schriftlich kündigen. Die Kündigung erfolgt spätestens am dritten Werktag des zweiten Halbjahres zum Ende des Pachtjahres. Erfolgt die Kündigung beispielsweise vor dem 4. Werktag im Juli 2017, so gilt die Kündigung zum 31.12.2017; erfolgt sie dagegen erst nach dem 3. Werktag im Juli 2017, so gilt die Kündigung erst zum 31.12.2018.

Wertermittlung
Liegt die Kündigung dem Verein vor, so bestellt der Vorstand die Wertermittlung beim Stadtverband Dortmunder Gartenvereine. Die Wertermittlung wird in der Regel innerhalb einer Woche vorgenommen; dabei sollte der Pächter möglichst anwesend sein. Die schriftliche Wertermittlung wird dem Vorsitzenden des Vereins meistens innerhalb von 2 Wochen in 3-facher Ausfertigung zugestellt. Eine Ausfertigung erhält der bisherige Pächter, eine der zukünftige Pächter und eine verbleibt beim Verein für die Gartenakte.

Wenn bei der Wertermittlung Mängel festgestellt wurden (z. B. Koniferen (Friedhofsgewächse), alte, kranke oder zu große Bäume und Sträucher, Wildlinge, Gerätehaus), muss in der Regel der bisherige Pächter die Mängel vor der Gartenübergabe beseitigen. In Ausnahmefällen (z. B. Tod, Krankheit oder hohes Alters des Pächters) erfolgt die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Pächters durch den Verein oder den neuen Pächter.

Die Kosten für die Wertermittlung in Höhe von derzeit 105 € muss der bisherige Pächter nach Erhalt der Rechnung an den Verein bezahlen.

Neuer Pächter
Der Vorstand (und nicht der bisherige Pächter) bestimmt, wer neuer Pächter eines Gartens wird. Ein freier Garten wird zunächst Interessenten von der Warteliste angeboten. Möchte niemand von der Warteliste den Garten übernehmen, kann der bisherige Pächter den Garten inserieren (zum Beispiel bei ebay Kleinanzeigen). Ist ein Interessent gefunden, so muss dieser Kontakt mit dem Vorsitzenden aufnehmen und einen Aufnahmeantrag ausfüllen, unterschreiben und abgeben. Wenn der Vorstand den neuen Pächter aufnimmt, kann die Gartenübergabe erfolgen.

Sonderregelung: Wenn der Garten innerhalb der Familie übergeben werden soll, bestimmt der bisherige Pächter den Nachfolger. Handelt es sich dabei um ein Kind des Pächters, so kann die Gartenübergabe auch ohne Wertermittlung erfolgen. In allen anderen Fällen ist eine vorherige Wertermittlung zwingend notwendig.

Gartenübergabe
Vor der Gartenübergabe sollten der Vorpächter und der Nachpächter sich auf einen Preis einigen. Basis ist dabei das Ergebnis der Wertermittlung. Dieser Betrag kann niedriger, aber nicht höher sein. Außerdem sollten beide Parteien sich über alles einigen, was nicht Bestandteil der Wertermittlung ist, z. B. Übernahme des Inventars und von Gartengeräten. Kommt es dabei zu keiner Einigung, so muss der Vorpächter alles auf seine Kosten entfernen bzw. entsorgen.

Zur Gartenübergabe wird ein gemeinsamer Termin von Vorpächter, Nachpächter und Vorstand vereinbart. Dabei werden gemeinsam die Strom- und Wasserzähler abgelesen. Der Kassierer erstellt daraufhin die Verträge und Rechnungen.

Die endgültige Gartenzuweisung an den neuen Pächter erfolgt erst 6 Monate nach der Gartenübergabe, da in der Zwischenzeit der Bezirksvertreter des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine die Beseitigung der festgestellten Mängel kontrolliert.
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Finanzielles
Die Rechnung muss der Nachpächter an den Verein (nicht an den Vorpächter!) überweisen. Sobald das Geld dort eingegangen ist, überweist der Kassierer das Geld aufgrund der Endabrechnung an den Vorpächter.

Kaution: Bei der Rechnung des Vorpächters wird zunächst 10 % der Wertermittlung (mindestens aber 250 €) als Kaution für versteckte Mängel einbehalten. Sollte der Nachpächter innerhalb von 6 Monaten keine versteckten Mängel dem Vorstand melden, wird die Kaution an den Vorpächter ausgezahlt.
 
Was passiert, wenn kein Nachpächter gefunden wird?
Wenn der Pächter den Garten gekündigt hat, aber kein geeigneter Nachpächter gefunden werden konnte, muss der Pächter seinen Pflichten weiterhin nachkommen. Dazu zählen bis zum Kündigungstermin die Ableistung von Gemeinschaftsstunden und bis zur Gartenübergabe die Pflege des Gartens und des Vorbeetes. Auch muss der Pächter die Pacht einschl. Nebenkosten weiterhin entrichten.

Kann der Garten 6 Monate nach dem Kündigungstermin keinem Nachfolger übergeben werden, kann der Betrag der Wertermittlung zunächst auf bis zu 70 % verringert werden. Findet sich auch dann immer noch kein Nachfolger, kann der Garten unter Umständen entschädigungslos an den Verein zurückfallen.

Bemerkung: Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten - nicht gerade verständlicher, aber ausführlicher - so lesen Sie die §§ 4, 16, 19 bis 21 der Satzung.


Verbandseinheitliche Satzung
Da auch unser Verein dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. angeschlossen ist, haben wir eine verbandseinheitliche Satzung. Jedes Vereinsmitglied muss diese Satzung anerkennen. In der Satzung steht u.a. die Organisation des Vereins, die Gartenordnung, Regeln zur kleingärtnerischen Nutzung und im Streitfall eine Schlichtungsordnung. Glücklicherweise müssen wir die Satzung nicht häufig zu Rate ziehen - und Sie werden bestimmt niemals ein Vorstandsmitglied sehen, das mit der Satzung unterm Arm durch unsere Gartenanlage läuft. In einigen Fällen ist sie allerdings recht nützlich, da in der Satzung u. a. Regeln des Zusammenlebens, Größe der Laube und eines Gewächshauses festgelegt sind.

Die aktuelle Satzung des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine können Sie hier herunterladen.
Die aktuelle Gartenordnung 
des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine können Sie hier herunterladen.


Was beim Auf- und Abdrehen des Wassers beachtet werden muss
Je nach Witterung wird Anfang bis Ende November das Wasser in der Anlage ab- und im Frühjahr (März/April) wieder aufgedreht. Die genauen Termine werden per Aushang und im Internet (http://www.schrebergarten06.de) bekannt gegeben.

Im Winter müssen, nachdem das Wasser in der Anlage abgedreht worden ist, alle Wasserhähne in ihrem Garten aufgedreht werden, damit die Wasserleitungen leer laufen und somit bei Frost nicht platzen können. Eventuell sollten Sie auch die Wasseruhr ausbauen (dies ist bei den neuen Wasseruhren (2015 bis 2017: Gärten 1 bis 118, 128 und 133) nicht mehr notwendig; vielmehr dürfen diese nur noch von den Wasserwarten ausgebaut werden.). Vergessen Sie auch nicht die Siphons abzuschrauben und zu säubern sowie Wassertonnen und Eimer zu leeren und auf den Kopf zu stellen, damit sich kein Regenwasser dort sammeln kann. Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem Vorbesitzer, was genau zu tun ist.

Im Frühjahr müssen Sie unbedingt den aufgedrehten Haupthahn wieder schließen und die abmontierten Teile (z. B. Wasseruhr, Siphons) wieder einbauen, bevor das Wasser in der Anlage aufgedreht wird. Wenn Sie den Haupthahn öffnen wollen, dürfen die Hähne der Endverbraucherstellen nicht zugedreht sein (stellen Sie ggf. Auffangbehälter unter die Hähne), da die Leitungen aufgrund des plötzlichen hohen Wasserdrucks sonst leicht platzen können. Erst wenn Sie den Haupthahn ganz geöffnet haben, können Sie die Hähne der Endverbraucherstellen wieder schließen.


Wasserschlauch im Sommer vom Wasserhahn abklemmen
Im Sommer sollte der Wasserschlauch nicht dauerhaft am Wasserhahn angeschlossen sein, da sich durch Wärmeeinfluss Bakterien im Restwasser rasant vermehren können und dadurch die Gefahr besteht, dass diese in den Wasserkreislauf eindringen. Deswegen solltet ihr den Wasserschlauch jedes Mal nach Gebrauch abklemmen.
 

Ausleihen unseres Gartenpavillons
Der Gartenverein besitzt einen neuen 6 x 3 m großen Gartenpavillon, der an Vereinsmitglieder gegen eine Gebühr von 20 € sowie 200 € Kaution verliehen wird. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt. Für den Auf- bzw. Abbau des Pavillon benötigt ihr 4 Personen und ca. 5 Minuten Zeit.
 

Bodenuntersuchung durch die Landwirtschaftskammer NRW
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine kostengünstige Bodenuntersuchung für Schrebergärten an, um die Nährstoffe im Boden zu ermitteln und den Düngebedarf abzuleiten. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.landwirtschaftskammer.de

Landwirtschaftskammer NRW
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-0
Telefax: 0251 2376-521
E-Mail: info@lwk.nrw.de
Internet: 
http://www.landwirtschaftskammer.de

Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Gewächshauses
Ein freistehendes Gewächshaus bis zu einer Grundfläche von 10 m² und bis zu 2,20 m Firsthöhe (Satteldach) ist je Einzelgarten zulässig. Der Boden im Gewächshaus darf keine gegossene Fläche (z. B. Betonfläche) haben.

Vor dem Aufstellen des Gewächshauses muss der Pächter einen Antrag stellen und diesen vom Vereinsvorstand genehmigen lassen.

Den Antrag für ein Gewächshaus können Sie hier herunterladen.


Stauden, die Schnecken nicht schmecken
Liste hier herunterladen
Quelle: Niedersächsische Gartenakademie, Hogen Kamp 51, 26160 Bad Zwischenahn, www.nds-gartenakademie.de

Stauden, die Schnecken nicht schmecken
Akelei Aquilegia
Ballonblume Platycodon grandiflorus
Bergenie Bergenia
Blumendost Origanum laevigatum
Blutweiderich Lythrum salicaria
Christrose Helleborus
Ehrenpreis Veronica
Eisenkraut Verbena officinalis
Elfenblume Epimedium grandiflorum
Felberich Lysimachia
Fetthenne Sedum
Fingerhut Digitalis purpurea
Flammenblume Phlox
Fleißiges Lieschen Impatiens walleriana
Frauenmantel Alchemilla
Geißbart Aruncus
Gelenkblume Physostegia virginiana
Goldgarbe Achillea filipendulina
Goldnessel Lamium galeobdolon
Goldrute Solidago virgaurea
Heiligenkraut Santolina
Indianernessel Monarda
Johanniskraut Hypericum
Kapuzinerkresse Tropaeolum
Königskerze Verbascum
Lavendel Lavandula
Leberblümchen Hepatica nobilis
Palmlilie Yucca
Pfennigkraut Lysimachia nummularia
Pfingstrose Paeonia
Prachtspiere Astilbe
Purpurglöckchen Heuchera
Schafgarbe Achillea
Schleierkraut Gypsophila
Schleifenblume Iberis
Schwertlilie Iris
Sonnenhut Rudbeckia
Sonnenröschen Helianthemum
Spornblume Centranthus
Stachelnüsschen Acaena
Sterndolde Astrantia
Storchschnabel Geranium
Thymian Thymus
Tränendes Herz Lamprocapnos spectabilis
Golderdbeere Waldsteinia
Weinraute Ruta graveolens
Wolfsmilch Euphorbia
Wollziest Stachys byzantina
sowie Gräser und Farne   
   
Schneckenfutter   
Auf bestimmte Pflanzen sollte man entweder ganz verzichten oder so lange vorziehen, bis sie groß genug sind:   
Zu den beliebtesten Pflanzen auf dem Speiseplan von Schnecken zählen:   
Dahlie Dahlia
Funkie Hosta
Lilie Lilium
Lupine Lupinus
Mädchenauge Coreopsis
Rittersporn Delphinium
Sonnenblumen Helianthus annuus
Sonnenbraut Helenium
Studentenblumen Tagetes
Zinnien Zinnia





Informationsbroschüre des Schrebergartens 06


Unsere neue Informationsbroschüre kann hier heruntergeladen werden.