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Service |
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Übersicht:
º Notrufe
bei Vergiftungen
º Giftige Pflanzen -
Vorsicht bei kleinen Kindern
º Unsere
06-Info-Mappe
º
Diese Regeln sollten Sie kennen, bevor Sie bei uns Mitglied werden.
º Tipps und Hinweise
für Gartenfreunde
º
Schadensformulare zur FED-Versicherung
º
Wichtige Informationen zur FED-Versicherung
º
Was nach einem Laubeneinbruch beachtet werden muss
º
Was kostet die FED-Versicherung?
º Was kostet
ein Schrebergarten bei uns?
º Was
bei einem Gartenwechsel (Kündigung und
Gartenübernahme) beachtet werden muss
º
Verbandseinheitliche Satzung
º Was beim
Auf- und Abdrehen des Wassers beachtet werden muss
º
Wasserschlauch im Sommer vom Wasserhahn abklemmen
º Ausleihen unseres Gartenpavillons
º Bodenuntersuchung durch
die Landwirtschaftskammer NRW
º
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Gewächshauses
º Stauden, die Schnecken nicht schmecken
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Notrufe
bei Vergiftungen |
Im Falle einer Vergiftung
können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Giftnotrufzentrale für Nordrhein-Westfalen
Informationszentrale gegen Vergiftungen
Zentrum für Kinderheilkunde –
Universitätsklinikum Bonn
Adenauerallee 119
53113 Bonn
Telefon 0228 19240
Internet: http://www.gizbonn.de
Im Notfall wählen Sie unbedingt eine der folgenden
Telefonnummern:
112 – Rettungsdienste und Feuerwehr
110 – Polizei
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Giftige
Pflanzen - Vorsicht bei kleinen Kindern |
Wenn ihr einen neuen Garten
übernehmt,
werdet ihr vielleicht nicht wissen, dass nicht alles, was im Garten
blüht, so harmlos ist wie es aussieht. Gerade kleine Kinder
neigen
dazu, bunte Blumen oder Beeren in den Mund zu nehmen.
Die folgenden Pflanzen, die häufig in Gärten
und Natur angetroffen werden, sind giftig:
Sehr stark giftig: Eibe, Eisenhut, Fingerhut, Goldregen, Seidelbast, Tollkirsche, Wunderbaum (Rizinus),
Sehr giftig: Christrose, Engelstrompete, Gefleckter Schierling,
Herbstzeitlose, Hundspetersilie, Maiglöckchen, Pfaffenhütchen, Rittersporn,
Robinie, Sadebaum,
Stechapfel, Stechpalme (Ilex), Wasserschierling, Wurmfarne,
Giftig: Adonisröschen, Alpenveilchen, Aronstab, Besenginster, Blauregen (Glyzinie oder Wisteria), Kaiserkrone, Bunte Kronwicke, Jakobs-Greiskraut (Jakobs-Kreuzkraut), Kirschlorbeer, Kornrade, Lupine, Oleander,
Rhododendron, Riesenbärenklau (Herkulesstaude), Schlafmohn, Schneeball, Thuja, Wandelröschen, Wasserfenchel, Wolfsmilch (kreuzblättrige)
Schwach giftig: Buchsbaum, Efeu, Gartenwicke, Goldlack, Hahnenfuß, Hyazinthe,
Iris, Kermesbeere, Tränendes Herz, Weihnachtsstern,
Ungiftig
sind dagegen: Feuerdorn, Flammendes Käthchen, Fuchsie, Gloxinie,
Grünlilie, Hagebutte, Hibiskus, Hundsrose, Kornelkirsche,
Sanddorn, Schlehe, Usambaraveilchen
Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Liste unvollständig
ist. Zu beachten ist auch, dass die Giftigkeit nicht nur von der Menge
des Giftstoffes, sondern auch von der Konstitution abhängig
ist.
So können auch als schwach giftig eingestufte Pflanzen z. B.
bei
Kindern zu schweren Vergiftungen führen. Ebenso ist zu
beachten,
dass z. B. die grünen Knollen und alle oberirdischen
Pflanzenteile
der Kartoffel sowie grüne Tomaten und alle grünen Pflanzenteile
der Tomate als sehr giftig eingestuft werden sowie bitter schmeckende
Zucchini giftige Stoffe enthalten. Selbst die Beeren des
Holunders, die Gartenbohne und Feuerbohne enthalten giftige
Inhaltsstoffe, wenn sie roh verzehrt
werden.
Umfangreiche Datenbank für Giftpflanzen (Blütenpflanzen) (Botanikus)
Ausführliche Informationen über giftige Pflanzen
findet ihr auf unserer Internetseite unter dem Menü Downloads
Giftige
Pflanzen (Kostenloser Ratgeber der Fa. Garten-Schlüter)
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Unsere 06-Info-Mappe
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Neue
Gartenpächter erhalten bei Gartenübernahme eine
Mappe zum naturgemäßen und umweltgerechten
Gärtnern. Unter anderem enthält diese Mappe wichtige
Informationen für neue Gartenfreunde, einen Lageplan der Gartenanlage,
Tipps zum Rosenschnitt und zur Rosenpflege sowie 32 Infoblätter Naturgarten der Natur-
und Umweltschutz Akademie NRW.
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Diese Regeln
sollten Sie kennen, bevor Sie bei uns Mitglied werden. |
Der
Vorstand
des Vereins ist bemüht, das Zusammenleben
untereinander
so angenehm wie möglich zu gestalten. Bei so einer
großen
Gemeinschaft kommt man ohne Regeln trotzdem nicht aus. Zu den Regeln
gehören zum Beispiel die Ableistung von Gemeinschaftsstunden
und
Einhaltung von Ruhezeiten. Die oberste Regel für jeden
Gartenfreund sollte aber die gegenseitige Rücksichtnahme sein.
Gemeinschaftsstunden
Neu ab 2023: Wegen
der extrem geringen Teilnahme an der Mitgliederversammlung 2022 hat der
Vorstand beschlossen, die Anzahl der Gemeinschaftsstunden um 2 Stunden
auf 22 Stunden ab dem kommenden Jahr zu erhöhen. Gleichzeitig
werden jedem Gartenpächter (pro Garten), der an der
Mitgliederversammlung teilnimmt, 2 Stunden angerechnet.
Die Stunden werden ab Februar bis Ende September (je nach Witterung)
ca. alle 3 Wochen am Samstag angeboten (von 9 bis 13 Uhr). Treffpunkt
ist immer kurz vor 9 Uhr am Geräteschuppen am Florianweg
zwischen
den Gärten Nr. 44 und 45. Bringt bitte eure Arbeitskarte und
Arbeitswerkzeug wie Schubkarre, Spaten, Grabegabel, Rosenschere usw.
gleich zum Treffpunkt mit. Beachtet dazu bitte die Aushänge
oder
informiert euch im Internet.
Die Stunden sollten möglichst
gleichmäßig über das Jahr verteilt werden, damit die
Pflege der Gartenbeete gewährleistet ist. Aus diesem Grund haben
Gartenfreunde keinen Anspruch darauf, dass mehrere Mitglieder aus einem
Garten an einem Samstag-Termin teilnehmen können.
Neu ab 2021: Da im Frühjahr
die Pflege der Gemeinschaftsbeete in den letzten Jahren mangels
Beteiligung nur unzureichend erledigt werden konnte, hat der Vorstand
einstimmig beschlossen, dass Gartenfreunde mindestens 12 der 22 Stunden
vor dem 1. Juni leisten müssen.
Wenn ihr zu den Samstag-Terminen regelmäßig
verhindert seid,
könnt ihr Gemeinschaftsarbeit auch in der Form erbringen,
indem
ihr z. B. eine bestimmte Aufgabe übernehmt (Pflege eines
Gemeinschaftsbeetes über das Jahr, Abfall in der Gartenanlage
aufsammeln, Laub im Herbst von den Wegen fegen, Rasen mähen u.
a.). Es werden auch regelmäßig auf unserer Homepage
Gemeinschaftsarbeiten angeboten, die nach Absprache bei freier
Zeiteinteilung erledigt werden können. Ein
regelmäßiger
Blick auf unsere Homepage lohnt sich.
Wenn ihr aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen
nicht
in der Lage seid, Gemeinschaftsstunden zu leisten, können
diese
durch Verwandte, z. B. erwachsene Kinder, verrichtet werden. Voraussetzung ist
jedoch, dass diese Person selber Mitglied des Vereins ist und eine
Unfallversicherung (derzeit 6 € pro Jahr) abgeschlossen hat.
Neu ab 2025: Wenn ihr Gemeinschaftsstunden nicht im vollen Umfang geleistet habt,
werden euch für jede nicht geleistete Stunde 40 Euro mit der
Jahresrechnung in Rechnung gestellt.
Vorbeet und Weg vor dem Garten
Jeder Gartenbesitzer muss - ohne Anrechnung von Gemeinschaftsstunden -
sein Vorbeet regelmäßig säubern, das
heißt zum
Beispiel von Unkraut befreien, Rosen schneiden usw. Gepflegt werden muss auch der Weg vor dem Vorbeet.
Das Schneiden von größeren Sträuchern
gehört
allerdings nicht dazu, da dies in Gemeinschaftsarbeit geleistet wird.
Sollte euer Garten mehr als ein Gemeinschaftsbeet haben, z. B. weil es
ein seitliches oder rückwärtiges Beet hat, so
müsst ihr
nur ein Vorbeet säubern. Die weiteren Beete werden entweder in
Gemeinschaftsarbeit gepflegt oder ihr bekommt für diese Pflege
Gemeinschaftsstunden gutgeschrieben. Bei Unklarheiten wendet euch bitte
an den Vorstand (siehe Kontakt).
Bitte denkt daran, die Pflanzen in eurem Vorbeet im Sommer bei
großer Trockenheit zu wässern.
Abgabe
der
Arbeitskarten und Ablesen der Wasseruhr
Die geleisteten Gemeinschaftsstunden werden auf so genannten
Arbeitskarten notiert, sodass ihr jederzeit eine Übersicht
habt.
Die Karte müsst ihr zum Ende des Jahres (Ende Oktober/November) an einem Wochenende in der Vereinslaube (Garten 97) oder im
Vereinshaus abgeben. Dort können dann auch eventuelle
Differenzen
geklärt werden. Lest vorher den Stand eurer Wasseruhr
ab und
notiert ihn auf eurer Arbeitskarte. Wenn ihr die Arbeitskarte abgebt,
erhaltet ihr dort gleich die neue Karte fürs nächste
Jahr.
Beachtet auch dazu bitte die Aushänge oder informiert euch im
Internet.
Verbrennen
von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nach dem
Landesimmissionsschutzgesetz NRW grundsätzlich nicht
zulässig
und wird mit einer Geldbuße bestraft. Ausnahmegenehmigungen
werden nicht erteilt. Besser ist es, Grün- und
Gartenabfälle
z. B. durch Kompostierung zu verwerten.
Offenes Lagerfeuer und
Feuerkörbe
Ein offenes Lagerfeuer und der Betrieb von Grillgeräten und
Feuerkörben sind erlaubt, sofern keine unzulässige
Materialien (feuchtes Holz, Laub, Grünabfälle usw.)
eingesetzt werden. Dabei dürfen die Nachbarn weder
belästigt
noch gefährdet werden.
Befahren
der
Gartenanlage
Das Befahren der Gartenanlage mit Fahrzeugen ist grundsätzlich
nicht vorgesehen. Nur in besonderen Fällen (z. B. zum
Transport
von Behinderten oder für schwere Lasten) ist mit vorheriger
Genehmigung eines Vorstandsmitgliedes das Befahren im Schritttempo
erlaubt.
Ruhezeiten
Bitte haltet die Ruhezeiten in der Anlage ein. Ruhezeiten gelten:
• montags bis samstags von 20 bis 7 Uhr
• sonn- und feiertags ganztätig
• vom 1. April bis zum 30. September auch mittags von 13 bis
15 Uhr
Es dürfen zu diesen Zeiten keine Rasenmäher,
Häcksler, Heckenscheren, Sägen, Bohrer usw. benutzt
werden.
In der Zeit vom 1. April bis 30. September gilt am Samstag von 15 bis 20 Uhr die folgende Regelung:
Lärmrelevante Geräte wie zum Beispiel benzinbetriebene
Heckenscheren und Rasenmäher sowie Laubbläser,
Schleifgeräte und Sägen dürfen in Ergänzung zu den
bisherigen Ruhezeiten nicht mehr betrieben werden.
Die Kinderspielplätze dürfen
selbstverständlich zu jeder Zeit genutzt werden.
Hecken-
und
Strauchschnitt von März bis September nur
eingeschränkt gestattet
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen
Sträucher und
Hecken in unseren Gärten nicht stark
zurückgeschnitten, auf
Stock gesetzt oder gar gerodet werden. Diese Arbeiten sind aus
Gründen des Vogelschutzes erst wieder ab Oktober erlaubt.
Geregelt wird dies durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
Paragraf 39 Absatz 1: "Es ist verboten, ... wild lebende Tiere
mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu
fangen,
zu verletzen oder zu töten, ... Lebensstätten wild
lebender
Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu
beeinträchtigen oder zu zerstören." und Absatz 5(2):
"Es ist
verboten, ... Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und
andere
Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September
abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind
schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der
Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen".
Der letzte Satz bedeutet, dass in der Zeit vom 1. März bis 30.
September nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig
sind.
Sie müssen sich jedoch auf den Umfang des Zuwachses einer
Vegetationsperiode beschränken. Aber auch hier sind die
naturschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Daher sollen
notwendige Schnitte an Hecken oder Sträuchern in
Grünanlagen
so zurückhaltend vorgenommen werden, dass z. B. das
Brutgeschäft der Vögel weder beeinträchtigt
noch
verhindert wird.
Verstöße gegen § 39 BNatSchG
können mit Geldbußen bis zu 10.000 €
geahndet werden.
Kompost
Die geeigneten Gartenabfälle sind zu kompostieren. Um aus
ökologischen Gründen einerseits die kleingärtnerische
Nutzung zu forcieren, und andererseits die Verwendung von mineralischen
Dünger zu vermeiden, sind in jeder Gartenparzelle mindestens 2
Komposter mit mindestens je 0,6 Kubikmeter aufzustellen und zu nutzen.
Auf den Kompost könnt ihr fast alles Organische packen, was im
Garten anfällt. Dazu gehören: Abgeschnittene und
verblühte Blätter und Blüten, klein
gehäckselte
Äste, Rasenschnitt, Unkräuter ohne Samenstand,
Kaffeeprütt (in Maßen) usw.
Allerdings gehören die folgenden Dinge nicht in einen Kompost:
Essenreste (auf keinen Fall Fleisch, weil dies Ratten anzieht),
Problemunkräuter (wie Ackerwinde, Quecke und Giersch, die sich
als
Wurzelunkräuter im Kompost weiter verbreiten) sowie bereits
blühende Unkräuter (wie Springkraut) und kranke
Pflanzenteile
(z. B. mit der Monilia-Spitzendürre befallene Kirschzweige).
Sehr nützliche und ausführliche Informationen zum
Thema
Kompost findet ihr auf dem Blatt Nr. 5 der NUA (Natur- und
Umweltschutz-Akademie NRW) und in der Kompostfibel des Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kompostfibel).
Regenwassergewinnung
Nach §3, Abs. 1 der Gartenordnung ist Leitungswasser
grundsätzlich sparsam zu verbrauchen. Um die Regenwassergewinnung
aus ökologischen Gründen zu forcieren, sind in jeder
Gartenparzelle sind Wassertonnen oder Wassercontainer mit mindestens
600 Liter Volumen aufzustellen und zu nutzen.
Gartenteich
Wenn ihr in eurem
Garten einen Gartenteich habt, beachtet bitte, dass kleine
Kinder in einem Teich ertrinken können. Auch wenn ihr selber
keine
Kinder habt, so müsst ihr Vorsichtsmaßnahmen
ergreifen. Der
beste Schutz ist sicherlich eine Abdeckung des Teichs, z. B. mit einer
Stahlbetonmatte. Auf jeden Fall müsst ihr zusätzlich
das
Gartentor bei Abwesenheit immer abschließen.
Denkt daran, dass evtl. Kinder euren Garten betreten, um z. B. einen
verloren gegangenen Ball wieder zu holen.
Feuchtbiotope und Gartenteiche dürfen laut Satzung maximal
eine
Wasseroberfläche von 10 Quadratmeter haben. Zur Abdichtung
dürfen nur Folien, natürliche Mineralien oder
vorgefertigte
Elemente benutzt werden. Der Einsatz von Beton ist untersagt.
Planschbecken
Neu seit 2021:
Es dürfen Kinderplanschbecken mit einem Fassungsvermögen von
maximal 3 Kubikmeter und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm
aufgestellt werden; dies entspricht einem Innendurchmesser von 2,50 m.
Große Swimmingpools oder Whirlpools sind nicht erlaubt. Zusatzeinrichtungen wie
Heizstäbe, Anschlüsse für Pumpen, Filter, Chlor oder andere chemische Produkte sind ebenfalls nicht gestattet.
Ein so gefährliches Gift wie Chlor wollen wir nicht in unseren
biologischen und naturnahen Gärten haben. Chlor schädigt
nicht nur den Rasen und den Boden, sondern gefährdet auch das
Grundwasser und tötet die Lebewesen im Boden.
Wirtschaftliche
Nutzung des Gartens
Nach unserer Satzung und dem Bundeskleingartengesetz soll ein
Kleingarten in 3 Drittel aufgeteilt werden:
- Gartenerzeugnisse
- Zierpflanzen und Gräser sowie
- bauliche Anlagen und sonstige Einrichtungen (Laube, Terrasse,
Rankgerüste, Sitzplätze, Biotop, Wege,
Zäune,
Sandkasten, Schaukel, Bienenstand, gestalterische Elemente)
Mindestens 1/3 der Gartenfläche ist also
kleingärtnerisch zu
nutzen. Wie viel Quadratmeter ihr dabei zur
"kleingärtnerischen
Nutzung" verwendet, misst der Vorstand nicht nach - zunächst
so
viel: Ihr werdet vom Geschmack der selbst geernteten Kartoffeln,
Tomaten, Radieschen, Erbsen, Erdbeeren usw. begeistert sein. Auch wenn
ihr selber keine eigene Erfahrung habt, möchten wir euch doch
ermutigen, es selber zu probieren.
Unsere Fachberaterin steht euch mit Rat und Tat zur Seite.
Gewächshäuser
Gewächshäuser sind in Dortmunder
Schrebergärten erlaubt.
Jedoch müssen dabei die Maximalabmessungen beachtet werden.
Ausführliche Informationen findet ihr in unserer Gartenordnung. Jeder Gartenpächter, der ein
Gewächshaus aufstellen möchte, muss einen Antrag
stellen und
diesen vom Vereinsvorstand genehmigen lassen. Den Antrag gibt es beim
Vorstand oder im Internet unter www.schrebergarten.de im Menü Downloads.
Trampoline
Trampoline dürfen durch unseren Gartenverein nicht genehmigt
werden, da es sich um bauliche Anlagen handelt.
Anbauten
und
Überdachungen
Hier hat der Verein wenig bis keinen Spielraum: Nichtgenehmigte
Anbauten und Überdachungen jeglicher Art sind laut Satzung
untersagt. Das Bundeskleingartengesetz sagt eindeutig aus, dass eine
Laube höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche
einschließlich überdachtem Freisitz haben darf.
Wenn ihr einen Anbau oder eine Überdachung plant, weil z. B.
die
Laube kleiner als 24 Quadratmeter ist, sprecht vorher mit dem Vorstand.
Er wird euch beraten und die rechtliche Sachlage klären.
Stellt
ggf. dann einen schriftlichen Antrag. Vor Baubeginn benötigt
ihr
eine schriftliche Genehmigung durch den Vorstand.
Gerätehäuser
Gerätehäuser dürfen durch unseren
Gartenverein nicht
gestattet werden, da es sich um bauliche Anlagen handelt.
Spätestens bei der
Gartenabgabe müssen nicht erlaubte bauliche Anlagen auf Kosten
des
Pächters entfernt werden.
Anwendung
von
Pflanzenschutzmitteln
Wir möchten unser Gemüse, Obst und alles andere, das
wir
anbauen, selber essen. Deswegen sollten wir alle mit der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln sehr sorgsam und umweltbewusst umgehen.
Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel wie Glyphosat, Permaclean,
Vorox und Finalsan) sind laut Satzung verboten und dürfen in
unserem Garten nicht angewandt werden. Ebenso ist laut Satzung die
Anwendung von Insektiziden (Pflanzenschutzmittel gegen Insekten) und
Fungiziden (Pflanzenschutzmittel gegen Pilze) nur in
Ausnahmefällen zulässig.
Erkundigt euch bei unserer Gartenfachberaterin nach
umweltfreundlicheren Alternativen wie Benutzung von Unkrautvlies,
Anpflanzen von unkrauthemmenden Pflanzen (z. B. Bodendecker), Einsatz
von Nützlingen und mechanischen Hilfsmitteln oder Anwendung
von
Gasbrennern. Häufig reicht es schon, aufkommendes Unkraut
zeitig
zu jäten, damit es nicht weiter aussamt.
In unserer Gartenanlage werden bereits seit mehreren Jahren keine Rosen
mehr in den Gemeinschaftsbeeten gespritzt. Gegen Krankheiten
anfällige Rosen haben wir gegen andere blühende
Pflanzen
ersetzt.
Torf
Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima-
und Artenschutz ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen
Substraten gemäß Gartenordnung verboten.
Anpflanzung
von nicht-typischen Gehölzen
Wir
möchten euch so wenig Vorschriften wie möglich
machen.
Bitte bedenkt aber, dass in einem Kleingarten nicht jede Pflanze
sinnvoll ist. Dazu 3 Beispiele:
- Pflanzt lieber
Obstgehölze,
die speziell
für den Kleingarten gezüchtet worden sind, anstelle
von
Hochstämmen, die viel zu hoch wachsen.
- Thujen (Lebensbäume)
werden
gerne als
schnell wachsende Heckenpflanze genutzt. Eigentlich haben sie aber in
einem Kleingarten nichts zu suchen, da es geeignetere Heckenpflanzen
wie Hainbuche, Liguster usw. gibt. Lebensbäume sind
ökologisch ziemlich wertlos und gehören auf
Friedhöfe,
nicht aber in blühende Gärten. Der
Schrebergartenverein
verlangt von euch nicht, Thujen, die ihr gesetzt habt, zu entfernen.
Allerdings empfehlen wir euch dies, da ihr euch mit der
frühzeitigen Entfernung selber einen Gefallen tut. Wenn ihr
später mal den Garten abgebt, müsst ihr allerdings
alle
Thujen ausgraben und entfernen.
- Wacholder sind in unserer
Anlage
nicht erlaubt, da die bekannte Pilzkrankheit Birnengitterrost sie im Winter
als Wirtspflanze benutzt und im Frühjahr Birnbäume
befällt. Der Gartenverein bittet daher darum, alle
Wacholderpflanzen zu entfernen.
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Tipps
und Hinweise für Gartenfreunde |
Winterfester
Garten
Nicht-winterharte Pflanzen und Blumen solltet ihr im
Spätherbst
schützen, indem ihr sie entweder mit Stroh oder Ästen
umhüllt, ausgrabt (z. B. Dahlien) und in die Laube oder nach
Hause
bringt.
Je nach Witterung wird Anfang bis Ende November das Wasser in der
Anlage ab- und im Frühjahr (März/April) wieder
aufgedreht.
Die genauen Termine werden per Aushang und im Internet
(http://www.schrebergarten06.de)
bekannt gegeben.
Im Winter müsst ihr, nachdem das Wasser in der Anlage
abgedreht
worden ist, alle Wasserhähne in eurem Garten aufdrehen, damit
die
Wasserleitungen leer laufen und somit bei Frost nicht platzen
können. Die Wasseruhren brauchen nicht mehr ausgebaut zu
werden. Vergesst auch nicht die Siphons abzuschrauben und zu
säubern sowie Wassertonnen und Eimer zu leeren und auf den
Kopf zu
stellen, damit sich kein Regenwasser dort sammeln kann. Erkundigt euch
ggf. bei eurem Vorbesitzer, was genau zu tun ist.
Wichtig:
Da
das Wasser bei den neuen Wasseruhren nicht mehr
rückwärts
laufen darf, muss unbedingt hinter der Wasseruhr (in Richtung der
Laube) ein Entlüftungsventil eingebaut sein, damit die
Wasserleitung leer laufen kann.
Im Frühjahr müsst ihr unbedingt den aufgedrehten
Haupthahn
wieder schließen und die abmontierten Teile (z. B. Wasseruhr,
Siphons) wieder einbauen, bevor das Wasser in der Anlage aufgedreht
wird. Wenn ihr den Haupthahn öffnen wollt, dürfen die
Hähne der Endverbraucherstellen nicht zugedreht sein (stellt
ggf.
Auffangbehälter unter die Hähne), da die Leitungen
aufgrund
des plötzlichen hohen Wasserdrucks sonst leicht platzen
können. Erst wenn ihr den Haupthahn ganz geöffnet
habt,
könnt ihr die Hähne der Endverbraucherstellen wieder
schließen.
Tausch
von
Blumen, Sträuchern und Gemüse
Kauft nicht alle Pflanzen teuer ein. Viele Nachbarn verschenken gerne
Blumen, Sträucher, Gemüse und andere Dinge. Im
Frühjahr
wird häufig etwas abgegeben, wenn es im Frühbeet
aufgezogen
worden ist und „unglücklicherweise alle 200 Kohlrabi
etwas
geworden sind“. Im Herbst werden zu große
Pflanzenteile
abgestochen, die der Nachbar gerne wieder einpflanzt.
Whatsapp-Gruppe
Im März 2016 haben wir unsere Whatsapp-Gruppe Schrebergarten06
gegründet. Derzeit sind wir über 120 Mitglieder
in
dieser Gruppe.
Ziel dieser Gruppe ist nicht nur, Termine für
Gemeinschaftsstunden, Feiern u. a. bekannt zu geben, sondern auch die
Kommunikation unter den Gartenfreunden zu verbessern. Dies ist auf
eindrucksvolle Art gelungen.
Besonders beliebt ist diese Gruppe, weil hier schnell und
unkonventionell alle möglichen Dinge, die ein Gärtner
bzw.
eine Gärtnerin gut gebrauchen kann, - überwiegend
kostenlos -
angeboten oder erfragt werden. Zuletzt waren dies Rasenmäher,
Dahlien, Pflastersteine, Kürbispflanzen, Kinderstühle
- und
natürlich jede Menge Pflanzen.
Auch bei Laubeneinbrüchen, Wasserrohrbrüchen und
anderen
wichtigen Ereignissen hat sich diese beliebte App bewährt.
Wer Mitglied dieser Gruppe werden möchte, kann eine
entsprechende Nachricht an 0177 1677991 senden.
Mitgliederliste
Der Vorstand verwaltet eine interne Mitgliederliste mit Kontaktdaten
der Pächter, damit Gartenfreunde im Notfall (bei Einbrüchen,
Vandalismus, Wasserschäden, Sturmschäden usw.) mit euch
Kontakt aufnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Liste
wird nur intern verteilt.
Zur Absicherung benötigt der Vorstand aus Datenschutzgründen von euch eine Einwilligungserklärung, wenn eure Kontaktdaten auf dieser Liste stehen sollen.
Gartenfeste
Der Verein richtet regelmäßig kleinere Feiern, viele
speziell für Kinder, aus. Hier sind zu nennen: das
Ostereier-Suchen, das St. Martin-Fest, die Nikolausfeier oder die
Glühweinfete, das "Angrillen", das Suppenfest, das
Kartoffelfest
und das Kuchenfest. Auch hier halten wir euch über die
Aushängekästen und das Internet auf dem Laufenden.
Eure Teilnahme an Gartenfesten und am Vereinsleben ist sehr
erwünscht.
Versicherungsschutz
bei Einbruch und Vandalismus
Achtet bei Übernahme eines Gartens auf ausreichenden
Versicherungsschutz für das Gebäude und Inventar.
Laut
Mitgliederbeschluss beträgt ab 01. Januar 2015 die
Mindestversicherungssumme für das Gebäude 20.000
Euro.
Wendet euch am besten an die Fachberaterin Hanne Blomberg-Winden,
Garten 113, Tel. 0231 572123, mobil 0178 9726695, E-Mail hanne@winden-online.de. Sie
berät euch gerne und objektiv.
Falls in eurer Laube eingebrochen worden ist, informiert als erstes die
Polizei (Polizeiwache Innenstadt, Ruhrallee 1 - 3, 44139 Dortmund,
Tel.: 0231 132-0 oder 132-1321). In der Regel schickt die Polizei eine
Streife vorbei und nimmt die Anzeige auf. Erstattet immer eine Anzeige,
weil die Versicherung dies verlangt. Informiert auch den Vorstand,
möglichst die Fachberaterin Hanne Blomberg-Winden (Kontaktdaten siehe zuvor). Sie werden euch
ein Schadensformular aushändigen, das ihr ausgefüllt
zurückgeben müsst. Schadensformulare liegen ebenfalls
im
Vereinshaus aus und können im Internet unter
http://www.schrebergarten06.de/service.html heruntergeladen werden.
Dort stehen auch detaillierte Angaben, was nach einem Laubeneinbruch
beachtet werden muss.
Achtet nach einem Einbruch auf die Sicherung der Laube (evtl.
Notverglasung der eingeschlagenen Scheibe) und der nicht entwendeten
Gegenstände.
Schaut bitte auch nach, ob bei euren Nachbarn eingebrochen worden ist
und informiert diese gegebenenfalls.
Aushängekästen
In unserer Gartenanlage gibt es 5 Aushängekästen
(neben dem
Vereinshaus, südlicher Eingang der Anlage I, am Eingang
Tewaagstr./Ecke Kohlgartenstraße, neben der U-Bahn-Station
und
zwischen dem Parkplatz an der Märkischen Str. und dem unteren
Spielplatz). Bitte lest regelmäßig die
Aushänge.
Mitteilungen, die dort ausgehängt werden, gelten rechtlich als
bekannt gegeben.
Lageplan
Einen Lageplan mit allen Wegenamen und Gartennummern findet
ihr in
den Aushängekästen in der Gartenanlage und im
Internet.
Fachberatung
Einmal im Monat (meistens am 2. Freitag im Monat um 18 Uhr) findet beim
Stadtverband Dortmunder Gartenvereine in der Akazienstr. 11 in Wambel
eine Fachberatung zu verschiedenen Themen statt. Im März und
im
Sommer werden die richtigen Techniken beim Obstbaumschnitt gezeigt und
erklärt. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Gartenfreunde sind
herzlich willkommen. Termine findet ihr auf unserer Homepage
http://www.schrebergarten06.de.
Lehrgänge
des Landesverbandes
Für
Gartenanfänger könnt ihr beim
Landesverband in
Lünen einen kostenlosen Schnupperkurs belegen, um gartenfit zu
werden. Die Anmeldung erfolgt über den Vorstand.
Datenschutz
Beim
Aufnahmeantrag müssen die Daten Vor- und Nachname,
Familienstand, Adresse und Geburtsdatum mitgeteilt werden. Ohne diese
Angaben ist eine Mitgliedschaft nicht möglich. Aber auch die
freiwilligen Angaben (geboren in, Nationalität, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse, Beruf und Angaben zu minderjährigen Kindern) sind
für den Verein sehr nützlich. Ohne Telefonnummer und
E-Mail-Adresse können wir euch z. B. nicht im Notfall erreichen und
über besondere Veranstaltungen und Ereignisse informieren. Die Angabe
einer Nationalität ist eigentlich nur für unsere Statistik (ca. 1/4
aller Gartenfreunde hat ausländische Wurzeln). Die Angabe des Berufes
hilft
uns z. B. bei handwerklichen Arbeiten (Wasserwart, Elektriker usw.).
Angaben zu euren Kindern versetzen den Vorstand in die Lage, euch
gezielt
zu Kinderfesten einzuladen.
Über die umfangreichen Datenschutzinformationen informieren wir durch ein mehrseitiges Dokument.
Zusammen mit dem Aufnahmeantrag bitten wir euch um 2 bzw. 3 freiwillige
Einwilligungserklärungen, die unsere Vereinsarbeit erleichtern:
Ohne
die 1. Einwilligungserklärung werden wir euch bei einem Notfall
nicht informieren (dürfen). Ohne die 2. bzw. 3. Erklärung würde unsere
Informationsarbeit erheblich erschwert: Unsere Gärten sind auch
deswegen so beliebt, weil wir über unser Vereinsleben auf unserer
Internetseite und in der Presse aktuell und ausführlich informieren.
Vorstandsmitglieder, Elektrowarte, Wasserwarte und Spielplatzwarte werden vom Gartenverein verpflichtet,
bei sämtlichen personenbezogenen Daten von Mitgliedern die
Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten.
Außerdem wird auch bei diesen Gartenfreunden eine Einwilligungserklärung
für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in den
Aushangkästen und auf der Internetseite, um die Kontaktaufnahme mit Mitgliedern, Interessenten und Gartenfreunden zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Empfehlenswerte
Literatur
Mein Hobby der Garten von Martin Stangl (gebundene Ausgabe 9,95
€, broschiert 4,50 €)
Der Biogarten von Marie-Luise Kreuter (gebundene Ausgabe 29,90
€)
1x1 des Obstbaumschnitts von Rolf Heinzelmann und Manfred Nuber (5,90 €)
Adressänderung
Bitte teilt dem Verein mit, wenn sich eure Anschrift ändert.
Auch
die Änderung eurer Telefon- und Mobilnummer ist wichtig, damit
wir
euch im Notfall erreichen können.
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Schadensformulare
zur FED-Versicherung |
Schadensformulare zur
FED-Versicherung (Feuer-Einbruch-Diebstahl) finden
Sie unter diesem Link: Sach-Schadenanzeige für
Kleingärtner
... und bei unserer Vereinswirtin im Vereinsheim sowie beim Vereinsvorstand.
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Wichtige
Informationen zur
FED-Versicherung |
Die folgenden Informationen
wurden uns von
unserem Gartenfreund Günter Mohr (Bezirksvertreter West) zur
Verfügung gestellt: Download
für diese Informationen
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Was
nach einem Laubeneinbruch beachtet werden muss |
- Verständigt nach dem
Feststellen des
Einbruches sofort die Polizei (Tel. 0231 132-0) und den Verein
über Hanne Winden-Blomberg (Garten 113 -
mobil 0178 9726695, E-Mail hanne@blomberg-winden.de).
- Leider kommt die Polizei nicht
bei jedem
Einbruch zum Tatort. Trotzdem muss unbedingt eine Anzeige bei der
Polizei erstattet werden.
- Beachtet, dass die
Laube gesichert werden muss, z. B. durch eine Notverglasung.
- Schaut bitte auch bei
euren Nachbarn
nach, ob dort auch eingebrochen worden ist und informiert bitte diese
(oder den Vorstand).
- Das Schadensformular
könnt ihr bei Hanne Winden-Blomberg (Garten 113) abholen. Alternativ kann das Formular
auch im Internet heruntergeladen werden.
- Von
der zuständigen
Polizei-Dienststelle muss die so genannte Tagebuch-Nr. besorgt werden.
Diese erhaltet ihr in der Regel 1 oder 2 Tage nach der Anzeige (Tel.
0231 132-0).
- Gebt die
vollständig
ausgefüllte
und unterschriebene Schadensmeldung (bitte auch die Hausratversicherung
und Bankverbindung angeben) zusammen mit den Originalrechnungen
für
Wiederbeschaffung oder Reparatur beim Verein ab. Dieser leitet es
über den Stadtverband zur Versicherung.
- Tipp: Wenn ihr die Reparatur
selber ausführt, gibt es dafür eine
Aufwandsentschädigung von zurzeit 15 Euro pro Stunde.
Nützliche Firmenkontakte für den Notfall:
(mit diesen örtlichen Firmen haben Gartenfreunde schon gute Erfahrungen gemacht)
Schlossereien
Schlüsseldienste
Notverglasungen
Warnung vor dubiosen Schlüsseldienst- und Notverglasungsfirmen
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Was kostet
die FED-Versicherung? |
Die Kosten für die
FED-Versicherung (Feuer-Einbruch-Diebstahl) sind
abhängig von der Höhe der Versicherungssummen
für die Lauben- und Inventarversicherung.
Die Mindestversicherungssummen betragen für die Laube 20.000
€ und für das Inventar 2.000 €,
dafür beträgt
die jährliche Prämie 55 €.
Eine Höherversicherung um je 1.000 € für die
Laube
kostet 2,00 € und für das Inventar 8,00 €
mehr.
Empfehlenswert sind Versicherungssummen in Höhe von 30.000
€
für die Laube und mindestens 4.000 € für das
Inventar;
dafür beträgt die jährliche Prämie
91 €.
Die Höchstversicherungssummen betragen 30.000
€ für
die Laube und 10.000 € für das Inventar;
dafür
beträgt die jährliche Prämie 139 €.
Mithilfe dieser Exceltabelle können die Kosten für die FED-Versicherung ausgerechnet werden.
Einen Laubeninhaltsrechner des KVD (Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH)
können Sie hier herunterladen.
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Was kostet
ein Schrebergarten bei uns? |
Ein Schrebergarten wird vom
Gartenmitglied
gepachtet. Dazu muss der neue Pächter zunächst dem
Vorpächter eine angemessene Entschädigung
für die Laube sowie die Bäume,
Sträucher und Blumen des Gartens entrichten. Dieser Betrag
wird von
einem neutralen Wertermittler des Stadtverbandes Dortmunder
Gartenvereine festgelegt.
Einmalige
Kosten bei Gartenübernahme
Die
Kosten für die Laube
Dabei spielt das Alter der Laube eine Rolle. Als Richtlinie gilt: Eine
neue Laube ist ungefähr 5.000 € wert. Pro Jahr
verliert die
Laube einen Wert von 2 % des Neuwertes. Ist also eine Laube 25 Jahre
alt, werden 50 % vom Neuwert abgezogen, sodass die Laube dann noch
einen Wert von 2.500 € hat. Die neuesten Lauben in unserer
Gartenanlage sind Mitte der 80-iger Jahre gebaut worden, sind somit
ungefähr 30 Jahre alt und kosten ca. 2.000
€.
Ältere Laube kosten weinger.
Einmalige Gebühren
Neue Pächter bezahlen einmalig 30 €
Aufnahmegebühr und 100 € als Anteil für
unser Vereinsheim.
Die
Kosten für Pflanzen
Der Wertermittler zählt alle Bäume,
Sträucher und Blumen
zusammen. Für jede Pflanze gibt es einen festgelegten
Höchstbetrag.
Die Gesamtkosten für einen "gebrauchten" Garten liegen in
unserer
Anlage meistens zwischen 1.500 und 3.500 €. Es ist aber auch
schon
mal vorgekommen, dass für eine sehr alte Laube mit wenigen
Pflanzen nur knapp
über 500 € gezahlt werden musste.
Jährliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr für den
Pächter 30
€ und für Angehörige (Ehepartner, Partner
usw.)
12 €. Zusätzlich wird eine Umlage für
Kinderfeste von
1,55 € pro Mitglied erhoben. Hinzu kommen Beiträge
für den Stadt- und
Landesverband von derzeit 19 € und 21,50 € (pro
Mitglied bzw. 2 € für den Partner).
Die Pacht beträgt 0,30 € (ab 2025: 0,44 €) pro Jahr und Quadratmeter.
Bei einem
400 m² großen Garten entspricht das 120 € (ab 2025: 176 €).
Dazu kommen
noch eine Umlage für Pacht und Wasserleitung von 7,95 €.
Sowohl Wasser (seit Oktober 2021) als auch Strom (seit Januar 2023) ist
extrem teuer geworden. Für Strom müssen derzeit
0,81 € (ab 2025: nur noch 0,32 €) pro kWh und
für Wasser 1,26
€ pro m³ entrichtet werden. Dazu kommen noch
Grundgebühren und Umlagen
für allgemeinen Strom- und Wasserverbrauch bzw. -schwund. Als
Richtlinie können Sie, je nach Verbrauch, mit
jährlich 100 bis 200 € für Strom und Wasser rechnen.
Dazu kommen
noch eine Umlage für Gemeinstrom bzw. Gemeinwasser und Strom-
und Wasserverluste in Höhe von ca. 25 bis 30 € pro Garten. Für eine
geeichte
Wasseruhr samt Einbau und Wartung berechnet der
Verein jährlich 8,00 €.
Die Versicherung für die Laube und das Inventar kostet
mindestens
60 € pro Jahr. Die Versicherungssummen betragen dabei
für die
Laube 20.000 € und für das Inventar 2.000
€.
Eine Höherversicherung um je 1.000 € für die
Laube
kostet 2,00 € und für das Inventar 8,00 €
mehr. Empfehlenswert sind Versicherungssummen in Höhe
von
30.000 € für die Laube und mindestens 4.000
€ für das
Inventar. Diese Versicherungssummen würden 96
€ Beitrag pro Jahr kosten.
Die jährlichen Kosten summieren sich meistens auf 360 bis 600
€ pro Jahr bzw. 30 bis 50 € pro Monat.
Dann kommen natürlich noch die Kosten für die
Bewirtschaftung
des Gartens dazu. Dies lässt sich aber nicht beziffern, da die
Kosten höchst unterschiedlich sind. Hierbei gilt: In unserer
Gemeinschaft ist es üblich zu teilen. Sie brauchen also
häufig keine Stauden zu kaufen, weil vielen Gärtner
die
Pflanzen zu groß geworden sind und ein Teil abgestochen
werden
muss. Diese Pflanzenteile können Sie dann in Ihren Garten
einpflanzen.
Vermeidbare
Kosten
In unserem Verein müssen Gartenpächter 20
Gemeinschaftsstunden pro Jahr leisten. Diese Arbeiten werden von April
bis September ca. alle 3 Wochen an einem Samstagvormittag und
unregelmäßig im Winterhalbjahr angeboten.
Außerdem
werden regelmäßig Arbeiten, die plötzlich
dringend sind
oder bei den letzten Gemeinschaftsterminen nicht erledigt werden
konnten, im Internet angeboten.
Seit einigen Jahren bieten wir erfolgreich
die
Möglichkeit an, dass Gartenfreunde ein kleines
Stück der
Gemeinschaftsbeete "in
Dauerpflege" anstelle der samstägigen Gemeinschaftsstunden
übernehmen. Knapp die Hälfte aller Mitglieder macht
von
diesem zusätzlichen Angebot Gebrauch.
Wer die 22 Gemeinschaftsstunden nicht leisten will, muss teuer
dafür zahlen; nämlich 30 € für jede
nicht
geleistete Stunde.
So
berechnen Sie die Kosten selber
Eine Excel-Tabelle, die die Kosten für einen Schrebergarten
berechnet, finden Sie hier.
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Was
bei einem Gartenwechsel (Kündigung und
Gartenübernahme) beachtet werden muss |
Kündigung
Wenn ein
Gartenpächter seinen Garten aufgeben möchte, muss er
die Zuweisung und
ggf. die Mitgliedschaft im Gartenverein formlos aber schriftlich
kündigen. Die Kündigung erfolgt spätestens
am dritten Werktag des
zweiten Halbjahres zum Ende des Pachtjahres. Erfolgt die
Kündigung
beispielsweise vor dem 4. Werktag im Juli 2017, so gilt die
Kündigung
zum 31.12.2017; erfolgt sie dagegen erst nach dem 3. Werktag im Juli
2017, so gilt die Kündigung erst zum 31.12.2018.
Wertermittlung
Liegt
die Kündigung dem Verein vor, so bestellt der Vorstand die
Wertermittlung beim Stadtverband
Dortmunder Gartenvereine. Die
Wertermittlung wird in der Regel innerhalb einer Woche vorgenommen;
dabei sollte der Pächter möglichst anwesend sein. Die
schriftliche
Wertermittlung wird dem Vorsitzenden des Vereins meistens innerhalb von
2 Wochen in
3-facher Ausfertigung zugestellt. Eine Ausfertigung erhält der
bisherige Pächter, eine der zukünftige
Pächter und eine verbleibt beim
Verein für die Gartenakte.
Wenn bei der Wertermittlung
Mängel festgestellt wurden (z. B. Koniferen
(Friedhofsgewächse), alte,
kranke oder zu große Bäume und Sträucher,
Wildlinge, Gerätehaus), muss
in der Regel der bisherige Pächter die Mängel vor der
Gartenübergabe
beseitigen. In Ausnahmefällen (z. B. Tod, Krankheit oder hohes
Alters
des Pächters) erfolgt die Beseitigung der Mängel
auf Kosten des
Pächters durch den Verein oder den neuen Pächter.
Die Kosten
für die Wertermittlung in Höhe von derzeit 105
€ muss der bisherige
Pächter nach Erhalt der Rechnung an den Verein bezahlen.
Neuer
Pächter
Der
Vorstand (und nicht der bisherige Pächter) bestimmt, wer neuer
Pächter
eines Gartens wird. Ein freier Garten wird zunächst
Interessenten von
der Warteliste angeboten. Möchte niemand von der Warteliste
den Garten
übernehmen, kann der bisherige Pächter den Garten
inserieren (zum
Beispiel bei ebay Kleinanzeigen). Ist ein Interessent gefunden, so muss
dieser Kontakt mit dem Vorsitzenden aufnehmen und einen Aufnahmeantrag
ausfüllen, unterschreiben und abgeben. Wenn der Vorstand den
neuen
Pächter aufnimmt, kann die Gartenübergabe erfolgen.
Sonderregelung: Wenn der Garten innerhalb der Familie
übergeben
werden soll, bestimmt der bisherige Pächter den Nachfolger.
Handelt es sich dabei um ein Kind des Pächters, so kann die
Gartenübergabe auch ohne Wertermittlung erfolgen. In allen
anderen
Fällen ist eine vorherige Wertermittlung zwingend notwendig.
Gartenübergabe
Vor
der Gartenübergabe sollten der Vorpächter und der
Nachpächter sich auf
einen Preis einigen. Basis ist dabei das Ergebnis der Wertermittlung.
Dieser Betrag kann niedriger, aber nicht höher sein.
Außerdem sollten
beide Parteien sich über alles einigen, was nicht Bestandteil
der
Wertermittlung ist, z. B. Übernahme des Inventars und von
Gartengeräten. Kommt es dabei zu keiner Einigung, so muss der
Vorpächter alles auf seine Kosten entfernen bzw. entsorgen.
Zur
Gartenübergabe wird ein gemeinsamer Termin von
Vorpächter, Nachpächter
und Vorstand vereinbart. Dabei werden gemeinsam die Strom- und
Wasserzähler abgelesen. Der Kassierer erstellt daraufhin die
Verträge
und Rechnungen.
Die endgültige Gartenzuweisung an den neuen
Pächter erfolgt erst 6 Monate nach der
Gartenübergabe, da in der
Zwischenzeit der Bezirksvertreter des Stadtverbandes Dortmunder
Gartenvereine die Beseitigung
der festgestellten Mängel kontrolliert.
.
Finanzielles
Die
Rechnung muss der Nachpächter an den Verein (nicht an den
Vorpächter!)
überweisen. Sobald das Geld dort eingegangen ist,
überweist der
Kassierer das Geld aufgrund der Endabrechnung an den
Vorpächter.
Kaution:
Bei der Rechnung des Vorpächters wird zunächst 10 %
der Wertermittlung
(mindestens aber 250 €) als Kaution für versteckte
Mängel einbehalten.
Sollte der Nachpächter innerhalb von 6 Monaten keine
versteckten Mängel
dem Vorstand melden, wird die Kaution an den Vorpächter
ausgezahlt.
Was
passiert, wenn kein Nachpächter gefunden wird?
Wenn
der Pächter den Garten gekündigt hat, aber kein
geeigneter Nachpächter
gefunden werden konnte, muss der Pächter seinen Pflichten
weiterhin
nachkommen. Dazu zählen bis zum Kündigungstermin die
Ableistung von
Gemeinschaftsstunden und bis zur Gartenübergabe die Pflege des
Gartens
und des Vorbeetes. Auch muss der Pächter die Pacht einschl.
Nebenkosten
weiterhin entrichten.
Kann der Garten 6 Monate nach dem
Kündigungstermin keinem Nachfolger übergeben werden,
kann der Betrag
der Wertermittlung zunächst auf bis zu 70 % verringert werden.
Findet
sich auch dann immer noch kein Nachfolger, kann der Garten unter
Umständen entschädigungslos an den Verein
zurückfallen.
Bemerkung:
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten - nicht gerade
verständlicher, aber ausführlicher - so lesen Sie die
§§ 4, 16, 19 bis
21 der Satzung.
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Verbandseinheitliche
Satzung |
Da auch unser Verein dem Stadtverband
Dortmunder Gartenvereine e.V.
angeschlossen ist, haben wir eine verbandseinheitliche
Satzung. Jedes Vereinsmitglied muss diese Satzung anerkennen. In der
Satzung steht u.a. die Organisation des Vereins, die Gartenordnung,
Regeln zur kleingärtnerischen Nutzung und im Streitfall eine
Schlichtungsordnung. Glücklicherweise müssen wir die
Satzung
nicht häufig zu Rate ziehen - und Sie werden bestimmt niemals
ein
Vorstandsmitglied sehen, das mit der Satzung unterm Arm durch
unsere Gartenanlage läuft. In einigen Fällen
ist sie
allerdings recht nützlich, da in der Satzung u. a. Regeln des
Zusammenlebens, Größe der Laube und eines
Gewächshauses
festgelegt sind.
Die aktuelle Satzung des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine
können Sie hier herunterladen.
Die aktuelle Gartenordnung des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine
können Sie hier herunterladen.
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Was
beim Auf- und Abdrehen des Wassers beachtet werden muss |
Je nach Witterung wird Anfang
bis Ende
November das Wasser in der Anlage ab- und im Frühjahr
(März/April) wieder aufgedreht. Die genauen Termine werden per
Aushang und im Internet (http://www.schrebergarten06.de) bekannt
gegeben.
Im Winter müssen, nachdem das Wasser in der Anlage abgedreht
worden ist, alle Wasserhähne in ihrem Garten aufgedreht
werden,
damit die
Wasserleitungen leer laufen und somit bei Frost nicht platzen
können. Eventuell sollten Sie auch die Wasseruhr ausbauen
(dies
ist bei den neuen Wasseruhren (2015 bis 2017: Gärten 1 bis
118, 128 und 133) nicht mehr
notwendig;
vielmehr dürfen diese
nur noch von den Wasserwarten ausgebaut werden.). Vergessen
Sie
auch nicht die Siphons abzuschrauben und zu säubern
sowie Wassertonnen und Eimer zu leeren und auf den Kopf zu stellen,
damit sich kein Regenwasser dort sammeln kann. Erkundigen Sie sich ggf.
bei Ihrem Vorbesitzer, was genau zu tun ist.
Im Frühjahr müssen Sie unbedingt den aufgedrehten
Haupthahn
wieder schließen und die abmontierten Teile (z. B. Wasseruhr,
Siphons) wieder einbauen, bevor das Wasser in der Anlage aufgedreht
wird. Wenn Sie den Haupthahn öffnen wollen, dürfen
die
Hähne der Endverbraucherstellen nicht zugedreht sein (stellen
Sie
ggf. Auffangbehälter unter die Hähne), da die
Leitungen
aufgrund des plötzlichen hohen Wasserdrucks sonst leicht
platzen
können. Erst wenn Sie den Haupthahn ganz geöffnet
haben,
können Sie die Hähne der Endverbraucherstellen wieder
schließen.
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Wasserschlauch
im Sommer vom Wasserhahn abklemmen |
Im Sommer sollte der
Wasserschlauch nicht
dauerhaft am Wasserhahn angeschlossen sein, da sich durch
Wärmeeinfluss Bakterien im Restwasser rasant
vermehren
können und dadurch die Gefahr besteht, dass diese in den
Wasserkreislauf eindringen. Deswegen solltet ihr den Wasserschlauch
jedes Mal nach Gebrauch abklemmen.
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Ausleihen unseres Gartenpavillons |
Der
Gartenverein besitzt
einen neuen 6 x 3 m
großen Gartenpavillon, der an Vereinsmitglieder gegen eine
Gebühr von 20 € sowie 200 € Kaution verliehen
wird. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution
zurückgezahlt. Für den Auf- bzw. Abbau des Pavillon
benötigt
ihr 4 Personen
und ca. 5 Minuten Zeit.
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Bodenuntersuchung durch
die Landwirtschaftskammer NRW |
Die Landwirtschaftskammer
NRW bietet
eine kostengünstige Bodenuntersuchung für
Schrebergärten
an, um die Nährstoffe im Boden zu ermitteln und
den Düngebedarf abzuleiten. Nähere
Informationen finden
Sie im Internet unter http://www.landwirtschaftskammer.de
Landwirtschaftskammer NRW
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-0
Telefax: 0251 2376-521
E-Mail: info@lwk.nrw.de
Internet: http://www.landwirtschaftskammer.de |
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Antrag
auf Genehmigung zur Aufstellung eines Gewächshauses |
Ein freistehendes
Gewächshaus bis zu
einer Grundfläche von 10 m² und bis zu 2,20 m
Firsthöhe
(Satteldach) ist je Einzelgarten zulässig. Der Boden im
Gewächshaus darf keine gegossene Fläche (z. B.
Betonfläche) haben.
Vor dem Aufstellen des Gewächshauses muss
der
Pächter einen Antrag stellen und diesen vom
Vereinsvorstand genehmigen lassen.
Den Antrag für ein
Gewächshaus können Sie hier
herunterladen.
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Stauden, die Schnecken nicht schmecken |
Liste hier herunterladen
Quelle: Niedersächsische Gartenakademie, Hogen Kamp 51, 26160 Bad Zwischenahn, www.nds-gartenakademie.de
Stauden, die Schnecken nicht schmecken
sowie Gräser und Farne
Schneckenfutter
Auf bestimmte Pflanzen sollte man entweder ganz verzichten oder so
lange vorziehen, bis sie groß genug sind:
Zu den beliebtesten Pflanzen auf dem Speiseplan von Schnecken zählen:
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Informationsbroschüre des Schrebergartens 06 |
Unsere neue Informationsbroschüre kann hier heruntergeladen werden.
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